Nürnberg: Auch beim Wertstoffhof gilt FFP2-Maskenpflicht

23.1.2021, 14:03 Uhr
Auch auf Wertstoffhöfen gilt: nur mit FFP2-Maske.

© Michael Matejka, NNZ Auch auf Wertstoffhöfen gilt: nur mit FFP2-Maske.

Wie in Supermärkten und im öffentlichen Nahverkehr so gilt auch auf den städtischen Wertstoffhöfen eine FFP2-Maskenpflicht. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg noch einmal gesondert hin.

Staus und Kontakte vermeiden

Außerdem gilt weiterhin: Um Staus und größere Menschenmengen vor und auf den Wertstoffhöfen zu vermeiden, sollen die Wertstoffhöfe derzeit nur dann angefahren werden, wenn es sich nicht vermeiden lässt. Beispiele dafür sind Umzüge und Wohnungsauflösungen.

Der städtische Abfallwirtschaftsbetrieb bittet vor allem darum, auf große Entrümpelungen mit hohem Abfallaufkommen zu verzichten. Auch wenn die sechs städtischen Wertstoffhöfe trotz des Lockdowns geöffnet bleiben.

Tatsächlich haben auch die Nürnberger durch die Corona-Pandemie im vergangenen Jahr viel mehr Müll als üblich produziert. Vor allem beim Verpackungsmüll ist der Anstieg mit bis zu 40 Prozent mehr Volumen enorm.

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