Nürnberg: Kein neuer Pass ohne Geburtsurkunde

6.7.2017, 13:45 Uhr
Wer in Zukunft im Nürnberger Einwohneramt auf die Antragstellung seines neuen Reisepasses oder Personalausweis wartet, sollte seine Geburtsurkunde parat haben.

© Einwohneramt Wer in Zukunft im Nürnberger Einwohneramt auf die Antragstellung seines neuen Reisepasses oder Personalausweis wartet, sollte seine Geburtsurkunde parat haben.

Bei Michael Mustermann ist die Sache leicht. Die Fehlerquote dürfte bei diesem Namen relativ gering sein, wenn es darum geht, diesen schriftlich wiederzugeben. Anders verhält es sich da schon bei nichtdeutschen Namen, vor allem, wenn auch noch eine andere Schrift oder Sonderzeichen hinzu kommen. Um das künftig zu vermeiden muss jeder Antragsteller bei der Beantragung eines neuen Reisepasses, Personalausweises oder Kinderreisepasses auch die Geburts- oder Heirats-/Lebenspartnerschafts-Urkunde vorlegen. Soweit eine Erklärung über die Namensführung, zum Beispiel bei eingebürgerten Personen oder Personen mit Spätaussiedlereigenschaft, vorhanden ist, muss diese ebenfalls vorgelegt werden.

"Eigentlich konnten wir schon immer die Geburtsurkunde verlangen, so wie das andere Gemeinden bereits tun", so Olaf Kuch, Leiter des Einwohneramtes, auf Anfrage. Das man dies nun geändert hat, begründet er zum einen mit Fällen, bei denen etwa nach Jahren festgestellt wurde, dass die Angaben von Geburtsurkunde und Ausweis nicht identisch sind, zum anderen mit dem vermehrten Zuzug von Menschen mit Migrationshintergrund. So verzeichne man immer mehr Menschen, deren Namen Sonderzeichen beinhalteten.

Mit der Neuregelung wolle man Namensunklarheiten oder falsche Schreibweisen verhindern - und damit etwaige spätere Probleme für den Ausweis-Inhaber, etwa, wenn es um die Verwaltungsakte oder Bewerbungen gehe. Im übrigen wird die Geburtsurkunde bei der Antragstellung eingescannt und das Dokument gespeichert, so dass man es nicht bei jedem neuen Ausweis wieder vorlegen muss.

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