Sicherheit

Nürnberg: Ordnungsamt übt Kritik am Kleinen Waffenschein

1.12.2021, 07:50 Uhr
In der Kritik: Der Kleine Waffenschein, mit dem man Schreckschusspistolen mit sich führen darf.

© Oliver Killig, dpa In der Kritik: Der Kleine Waffenschein, mit dem man Schreckschusspistolen mit sich führen darf.

Es ist noch gar nicht so lange her: 2016 beantragten 1055 Nürnberger und Nürnbergerinnen den Kleinen Waffenschein, sechsmal so viele wie noch im Jahr zuvor. Ein Dokument, das erlaubt, eine Reizstoff-, Schreckschuss-, oder Signalwaffe zu führen. Als Grund für die explosionsartige Nachfrage gibt das Ordnungsamt die Ereignisse der Silvesternacht 2015/2016 in Köln an, in der zig Frauen sexuell belästigt wurden.

Mittlerweile ist die Nachfrage geschrumpft, 196 Anträge zum Kleinen Waffenschein gingen 2020 ein. Dessen ungeachtet übt das Amt Kritik, gibt keine Entwarnung, wie aus dem Bericht zum Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit hervorgeht: „Im Gegensatz zu den Besitzern erlaubnispflichtiger Waffen nimmt die Zahl an Kleinen Waffenscheinen dennoch zu.“ 4004 Kleine Waffenscheine sind 2020 im Umlauf gewesen, demgegenüber waren es im selben Jahr 3748 Besitzer erlaubnispflichtiger, also scharfer Waffen – 78 weniger als 2019. Insgesamt, so das Ordnungsamt, befinden sich 23.119 registrierte Waffen in Nürnberger Haushalten oder in Sicherheitsschränken von Schützenvereinen.

Ein Irrglaube

Drei Punkte führt die Waffenbehörde an, warum sie den Kleinen Waffenschein kritisch sieht: In brenzligen Situationen können unbeteiligte Personen in der Regel nicht erkennen, ob es sich um eine scharfe Waffe oder etwa um eine Schreckschusspistole handelt. Ein größerer Polizeieinsatz könnte die Folge sein. „Häufig besteht auch der Irrglaube, dass erlaubnisfreie Waffen, wie etwa Signalwaffen, nicht gefährlich seien.“ Darüber hinaus wissen die Besitzer oft nicht, wie sie in bestimmten Situationen mit den Waffen umgehen sollen, weil für den Kleinen Waffenschein keine Sachkundeprüfung erforderlich sei.

Das Thema wird heute im Ausschuss auf Initiative der Stadtratsgruppe Die Linke behandelt. Die Partei fragt in diesem Zusammenhang, welche Möglichkeiten die Stadt hat, zu verhindern, dass Rechtsextreme und sogenannte Reichsbürger legal an Waffen kommen. Die Sicherheitsbehörde verweist in ihrer Antwort auf eine Verschärfung im Waffenrecht vom Februar 2020. In regelmäßigen Abständen überprüft die Behörde die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer, ob sie etwa straffällig wurden. „Bei rechtsextremistischen Personen und Reichsbürgern kommen insbesondere verfassungsfeindliche Bestrebungen, die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung von Vereinigungen, die verfassungsfeindliche oder extremistische Ziele verfolgen, in Betracht“, heißt es.

Pro Jahr rund 800 Kontrollen

Das Ordnungsamt erkundigt sich dafür beim Bundeszentralregister, beim zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister, den örtlichen Polizeidienststellen. Neu ist, dass die Waffenbehörde künftig auch von weiteren Behörden Kenntnisse über Personen einholen kann, die eine Waffenerlaubnis beantragen oder bereits legal im Besitz von Waffen sind.

Dazu zählen: das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt. Lebt eine Person erst seit kurzem in Nürnberg, so hat das Ordnungsamt nun auch die Möglichkeit, sich bei den Polizeidienststellen zu erkundigen, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller oder Waffenbesitzer zuvor gewohnt hatte.

Pro Jahr kontrolliert das Ordnungsamt rund 800 Mal, damit erreicht es etwa ein Fünftel der Waffenbesitzer. Allerdings: Mit Blick auf die Corona-Infektionslage „mussten die Kontrollen 2020 und im ersten Halbjahr 2021 erheblich reduziert werden“.

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