Nürnberg: So geht es kommende Woche an Schulen und Kitas weiter

16.4.2021, 13:52 Uhr
Wer am Präsenzunterricht teilnehmen oder die Notbetreuung besuchen will, muss vorher ein negatives Testergebnis vorlegen. 

© Fleig / Eibner-Pressefoto via www.imago-images.de, NN Wer am Präsenzunterricht teilnehmen oder die Notbetreuung besuchen will, muss vorher ein negatives Testergebnis vorlegen. 

Die Nürnberger Inzidenz ist wieder gestiegen: Am heutigen Freitag liegt sie bei 225,5. Nach der aktuell geltenden, zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt der Freitagswert als entscheidend dafür, wie die Woche darauf in Schulen und Kitas verfahren wird.

Weiter im Wechsel und auf Distanz

Für die Nürnberger Schüler bedeutet das auch für die Woche vom 19. bis zum 23. April: Wechsel- und Distanzunterricht. Weiterhin werden nur Kinder in der vierten und elften Jahrgangsstufe sowie Abschlussklassen im Wechselunterricht unterrichtet. "Alle anderen Lernenden erhalten weiterhin aufgrund des Inzidenzwertes über 100 in Nürnberg Distanzunterricht" - das gibt die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt. Kindertagesstätten und die Einrichtungen der Kindertagespflege verbleiben im Notbetrieb.


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Voraussetzungen für Präsenz

Wer am Präsenzunterricht teilnehmen oder die Notbetreuung besuchen will, muss zuvor - unabhängig vom Inzidenzwert - ein negatives PCR-, Schnell-, oder Selbsttest-Ergebnis vorlegen können. Hier ist zu beachten, dass ein zuhause durchgeführter Schnelltest nicht ausreicht: Möglich sind ein in der Schule und unter Aufsicht durchgeführter Schnelltest oder PCR- und POC-Tests, die von medizinisch geschultem Personal in den Testzentren, bei Ärzten oder Apotheken durchgeführt werden. Zudem gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Einsatz von medizinischem Personal

In der Mitteilung heißt es außerdem, dass sich die Stadt Nürnberg dazu entschlossen habe, weiterhin medizinisches Personal als Unterstützung bei der Durchführung der Selbsttests an den Schulen einzusetzen, um Lehrkräfte und Schüler im Umgang mit den Selbsttests zu beraten und zu schulen.

Testpflicht nur für Schulkinder

Für Schulkinder gilt die Testpflicht analog zum Schulbesuch auch in den Kitas, zum Beispiel im Hort oder in der Tagespflege. Dabei gilt: Wenn der negative Test bereits in der Schule vorgelegt oder dort unter Aufsicht durchgeführt wurde, ist kein erneuter Test notwendig.

Diese Regelungen gelten nun wieder für eine Woche: Am kommenden Freitag entscheidet sich auf Grundlage des dann vorliegenden Inzidenzwerts, welcher Betrieb in der darauffolgenden übernächsten Woche möglich ist.

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