Nürnberger LKA-Prozess um V-Mann beschäftigt BGH

3.8.2020, 13:55 Uhr
Nürnberger LKA-Prozess um V-Mann beschäftigt BGH

© Foto: Jens Wolf/dpa

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Dieses hatte vier Beamte freigesprochen und zwei wegen uneidlicher Falschaussage zu Bewährungsstrafen verurteilt.


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In dem Verfahren ging es um einen V-Mann, den die LKA-Beamten 2009 bei den "Bandidos" in Regensburg eingeschleust hatten, um mehr über die Rockerbande zu erfahren. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatten die Ermittler ihrem Spitzel bei kriminellen Aktivitäten geholfen oder diese im Nachhinein verschleiert. Die Anklage lautete unter anderem auf Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, Strafvereitelung im Amt und Betrug.


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Die beiden Hauptangeklagten waren die Kontaktmänner des V-Manns - so die Bezeichnung für Vertrauens- oder Verbindungspersonen, die Informationen an Polizei und Nachrichtendienst liefern. Einer von ihnen arbeitete in der Nürnberger Außenstelle des LKA. In dem Verfahren ging es vor allem um einen Diebstahl von Minibaggern in Dänemark. Die LKA-Beamten sollen den Spitzel nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dabei unterstützt und gedeckt haben. Dafür hätten sie später Akten gefälscht und andere Ermittler belogen.