Neue Richtlinie

Bald ungültig: Wer in Nürnberg jetzt den Führerschein umtauschen muss

29.6.2021, 09:25 Uhr
Die Pflicht zum Führerscheinumtausch besteht unabhängig von einem Anschreiben durch die Stadt Nürnberg.

© Andreas Arnold, dpa Die Pflicht zum Führerscheinumtausch besteht unabhängig von einem Anschreiben durch die Stadt Nürnberg.

Alle Führerscheininhaber, deren Dokument vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, sind aufgrund der 3. EU-Führerscheinlichtlinie verpflichtet, ihre unbefristeten Führerscheine (grau, rosa oder unbefristete Kartenführerscheine) in einen neuen befristeten EU-Führerschein umzutauschen.

Und das geht für die ersten relativ schnell. Die Umtauschpflicht ist zeitlich nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Als erstes müssen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihren Führerschein bis 19. Januar 2022 umtauschen. Wann Sie genau umtauschen müssen, ist in zwei Fristen-Tabellen geregelt, die der ADAC auflistet. Entscheidend ist dabei das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes und nicht das Erteilungsdatum. Diese Angaben sind im aktuellen Führerscheindokument zu finden.

Das alte Führerscheindokument wird mit Ablauf der Frist ungültig. Um die Nürnberger auf die Umtauschpflicht hinzuweisen und Wartezeiten gegen Ende des Umtauschzeitraums zu vermeiden, wird die Stadt Nürnberg in den nächsten Wochen zahlreiche Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 anschreiben.

Allerdings können nicht alle von der Umtauschpflicht Betroffenen angeschrieben werden. Dies ist nur möglich bei Personen, die in Nürnberg ihren Führerschein gemacht haben und deren aktuelle Nürnberger Adresse noch eindeutig ermittelt werden kann. Insgesamt geht die Stadt Nürnberg von rund 20 000 Betroffenen in diesen Geburtsjahrgängen aus. Ein Anschreiben erhalten rund 8 000 Personen.

Keine Ausnahme

Doch Achtung: Die Pflicht zum Führerscheinumtausch besteht unabhängig von einem Anschreiben durch die Stadt Nürnberg. Die Stadt Nürnberg bittet darum, möglicherweise Betroffene im eigenen persönlichen Umfeld über die bestehende Umtauschpflicht zu informieren. Um hohen Warte- und Bearbeitungszeiten gegen Ende der Umtauschfrist vorzubeugen, empfiehlt es sich, den Umtausch des Führerscheins bereits jetzt zu beantragen.

Am schnellsten und sichersten online über eine Registrierung im Serviceportal „Mein Nürnberg“ (unter meinkonto.nuernberg.de ). Auch über eine Online-Terminvereinbarung beim Ordnungsamt in der Hirschelgasse 32 unter: www.terminvereinbarung.nuernberg.de Andere Geburtsjahrgänge können ihren Umtauschtermin Hier ermitteln: www.fuehrerscheinumtausch.nuernberg.de

Wichtig: Es handelt sich dabei nur um den Umtausch des Führerscheindokuments. Eine Prüfung muss man nicht mehr ablegen.

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