Nürnberger Polizei zeichnete Telefonate auf

7.9.2013, 12:24 Uhr
Zeichnete die Polizei systematisch Telefonate auf (Symbolbild)?

© Hagen Gerullis Zeichnete die Polizei systematisch Telefonate auf (Symbolbild)?

„Voxlog“ heißt die Telefon-Software, die 2005 flächendeckend in den Präsidien eingeführt wurde. Beamte mit Zugangsberechtigung können per Mausklick bestimmen, bei welchen Apparaten einer Telefonanlage eingehende Gespräche automatisch auf Festplatte gebannt werden. Innerhalb einer Anlage ist dies theoretisch für jeden beliebigen Anschluss möglich, berichten Insider.

Bei Notrufen, die über die 110 hereinkommen, ist eine Aufzeichnung notwendig. Zum Beispiel, damit sich die Einsatzzentrale Angaben eines Anrufers bei Bedarf mehrmals anhören kann. Dafür wurde Voxlog vor acht Jahren in den Polizei-Einsatzzentralen installiert. Die rechtliche Grundlage für solche Mitschnitte wird in Paragraf 38 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) gesehen.

Die Speicherung von Anrufen jenseits echter Notrufe ist unzulässig. Und doch passiert genau dies: Die Süddeutsche Zeitung deckte vor rund einem Vierteljahr systematische Aufzeichnungen an mindestens vier Telefonen des Kriminaldauerdienstes (KDD) im Polizeipräsidium München auf. Und inzwischen ist klar: Genau dasselbe wurde jahrelang an mindestens einem Anschluss des KDD im Präsidium Mittelfranken am Jakobsplatz praktiziert. Für eingehende und für ausgehende Gespräche. Das hat Nürnbergs Polizeivizepräsident Roman Fertinger laut einem Bericht der Nürnberger Nachrichten eingeräumt.

Dienstrechtliche Fragen

Die betroffenen Nürnberger Beamten wussten davon – zumindest in jüngerer Zeit – nichts. Vor Jahren seien wohl einmal Belehrungen durchgeführt worden, heißt es im Präsidium. Doch die Fluktuation beim KDD ist hoch. Und eine systematische, wiederkehrende Belehrung für neue KDD-Beamte gab es bislang nicht. Das wirft dienstrechtliche Fragen auf.

Gleichzeitig werden bereits mögliche strafrechtliche Dimensionen diskutiert. Denn aus Sicht der Bürger, deren telefonische Zeugenhinweise das Polizeipräsidium mitgeschnitten hat, wurde das Fernmeldegeheimnis verletzt. Doch wer hat die Telefon-Nebenstellen, die primär nichts mit Notrufen zu tun haben, in die Daueraufzeichnung mit einbezogen? Die Abteilung Versorgung im Polizeipräsidium? Die Administratoren in der Einsatzzentrale? Und wer hatte die interne Anweisung dazu gegeben?

Das Innenministerium hat inzwischen reagiert. In den letzten Tagen erging die bayernweite Order, dass jenseits von Notrufen nichts mehr aufgezeichnet werden darf. Parallel dazu hat Minister Joachim Herrmann bei allen Polizeipräsidien im Freistaat Stellungnahmen eingefordert, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bislang Telefonate mitgeschnitten worden sind.

Wie es weitergeht? Jenseits einer rechtlichen Würdigung müssen Regelungen her, sagen Insider. Und eine eindeutige Information jedes Anrufers bei der Polizei – zum Beispiel über eine klare Bandansage.

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