Nürnberger Zoll beschlagnahmt große Menge an Dopingmitteln

22.8.2019, 12:16 Uhr

Als ein 25-Jähriger beim Zoll am Nürnberger Hafen sein Postpaket aus Kanada abholen wollte, musste er mit leeren Händen wieder gehen. In dem Paket befanden sich 98 Einheiten Fertigdopingmittel. Die anabol-androgenen Steroide (AAS), die häufig im Sport eingesetzt werden, unterlagen dem Anti-Doping-Gesetz, wie das Hauptzollamt meldet. Der Besitz und die Einfuhr nach Deutschland sind verboten. Der junge Mann erhielt eine Strafanzeige.

Genauso erging es einer Nürnbergerin, die beim Zollamt ihr Paket aus den USA entgegennehmen wollte; zusätzlich muss sie sich wohl wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verantworten. Das Paket enthielt 240 Tabletten und Kapseln Dopingmittel sowie 330 Tabletten und Kapseln verschiedener Arzneimittel.

Der Zoll weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden, bei gewerbsmäßigem Handeln bis zu zehn Jahren. Auch die Einfuhr von Medikamenten unterliege zu Recht den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes, um die Unbedenklichkeit für Verbraucher sicherzustellen.


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