Nürnbergerin zu drei Jahren Facebook-Verbot verdonnert

30.1.2015, 20:19 Uhr
Nürnbergerin zu drei Jahren Facebook-Verbot verdonnert

© dpa

Im Internet hatte die Frau einen Mann kennengelernt. Man unterhielt sich, tauschte irgendwann Bilder aus. Die Angeklagte schickte jedoch Bilder einer anderen Frau – und geriet deshalb in Streit mit dem Mann. Aus Wut über seine Anfeindungen stellte sie den Satz "Wer sucht einen pädophilen Tagesvater für seine Kinder" auf ihr Facebook-Profil – und verband den Eintrag mit dem Mann.

Auf Anraten einer Freundin löschte sie den Eintrag wieder. Dabei dachte sie jedoch nicht daran, den Satz auch bei Twitter zu löschen. Einige Jahre davor hatte sie die beiden sozialen Netzwerke nämlich so miteinander verbunden, dass Einträge des einen automatisch auch im anderen Netzwerk auftauchen.

Der Eintrag machte die Runde – mit tragischen Folgen für den Mann. Der alleinerziehende Vater von vier Kindern ist wirklich als Tagesvater tätig. Nun blieben ihm jedoch die Auftraggeber fern. Das hatte einschneidende finanzielle Folgen für ihn, er musste sogar mit seinen Kindern in eine kleinere Wohnung ziehen.

Tränen nach Facebook-Verbot

Die Angeklagte wurde wegen Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Eine Bewährungsauflage macht der Frau aber Sorgen: Drei Jahre lang darf sie keine sozialen Netzwerke nutzen. „Ich bin Mutter eines Teenagers“, sagt sie unter Tränen, „wie soll ich sein Verhalten im Netz so denn kontrollieren können?“

Von der Berufungskammer des Landgerichts bekam sie nun den Hinweis, den Berufungsantrag lieber zurückzunehmen. Weil eine derartige Vorschrift sowieso nur schwer zu kontrollieren sei, solle sie lieber noch einmal mit dem Amtsrichter von damals über die Bewährungsauflage sprechen. Die Frau nahm den Antrag zurück.

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