OLG Nürnberg lässt Dashcam als Beweismittel zu

7.9.2017, 11:20 Uhr
Videoaufzeichnungen einer sogenannten Dashcam dürften ab jetzt als Beweismittel vor Gericht öfter zum Einsatz kommen. (Symbolbild)

© Rene Ruprecht/Archiv (dpa) Videoaufzeichnungen einer sogenannten Dashcam dürften ab jetzt als Beweismittel vor Gericht öfter zum Einsatz kommen. (Symbolbild)

Dashcams, also Mini-Kameras, die an der Windschutzscheibe von Autos haften oder fest auf dem Armaturenbrett installiert sind, zeichnen das nach vorne gerichtete Verkehrsgeschehen auf - und ihre Bilder werden vor Gericht als Beweismittel akzeptiert, wie der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg gerade festgestellt hat.

Vergeblich Schadensersatz gefordert

Laut Justizsprecher Friedrich Weitner handelt es sich um die bundesweit erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts zu dieser Frage. In dem Fall fuhr ein Mann, der spätere Kläger, der sich als wahrer Verkehrsrowdy entpuppen sollte, im März 2016 in seinem Toyota auf der Autobahn in Höhe Karlsruhe, als ein Lastwagen hinten auffuhr. Der Toyota-Fahrer behauptete, er habe verkehrsbedingt abbremsen müssen, als es hinten krachte. Ein Lkw-Fahrer rauschte gegen sein Fahrzeug - und dies allein deshalb, weil der Lkw zu schnell gewesen sei und kaum Abstand zu dem Toyota gehalten habe. So behauptete es jedenfalls der Toyota-Fahrer und forderte Schadenersatz in Höhe von 14.941,77 Euro.

Dashcam lieferte Beweis

Tatsächlich erklärte der Lkw-Fahrer bereits vor dem Landgericht Regensburg, dass der Unfall von dem Toyoto-Fahrer verursacht worden war: Kurz vorher hatte der Toyota-Fahrer den Lkw auf der dreispurigen Autobahn überholt, sei dann über zwei Spuren hinweg vor dem Lkw eingeschert und hatte abrupt abgebremst. Der Lkw-Fahrer konnte sein Fahrzeug nicht mehr zum Halten bringen. Die Kamera in seinem Lastwagen hatte genau dieses "höchst gefährliche Fahrmanöver" wie später ein Verkehrsgutachter formulieren sollte, aufgezeichnet.

Vor Gericht wehrte sich der Toyota-Fahrer gegen die Verwendung dieser Bilder als Beweis, dies stelle einen unzulässigen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte dar. Das Landgericht Regensburg holte zur Rekonstruktion des Unfalls ein unfallanalytisches Gutachten ein. Ohne die Verwertung der Bilder aus der Dashcam, so der Sachverständige, könne er nicht feststellen, welche der Unfalldarstellungen richtig seien.

Bereits das Landgericht Regensburg hielt fest, dass das Interesse des Lastwagenfahrers an einem effektiven Rechtsschutz und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör überwiege gegen das Interesse des Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrechten. Die Klage des Toyota-Fahrers auf Schadenersatz wurde abgewiesen. Das Oberlandesgericht schloss sich an. Die Aufzeichnungen waren im konkreten Fall als Beweis verwertbar.