Strafbefehl gegen Promi

Polizeiwagen krachte auf einen Sportwagen des Nürnberger "Autokönigs"

Alexander Brock

Lokales

E-Mail zur Autorenseite

5.5.2022, 19:07 Uhr
Die Liebe zu schnellen Autos: Christoph Zitzmann in seinem Autohaus vor einem Lamborghini. Das "Z" auf seinem T-Shirt steht für seinen Nachnamen.

© Stefan Hippel, NN Die Liebe zu schnellen Autos: Christoph Zitzmann in seinem Autohaus vor einem Lamborghini. Das "Z" auf seinem T-Shirt steht für seinen Nachnamen.

Es ist der 1. Januar 2021, das neue Jahr war noch ganz jung. Gegen 1.45 Uhr nachts fährt Christoph Zitzmann mit seinem Mercedes am Laufer Torgraben entlang. Zitzmann ist in der Nürnberger Promi-Szene kein Unbekannter: Der "Autokönig" verleiht Luxus-Karossen, liebt Ferrari, Lamborghini und andere hochpreisige Fahrzeuge.

In dieser Nacht sitzt er aber in einem Mercedes. Nach Informationen der Redaktion fährt ein Polizeiauto hinter ihm her. Angeblich soll er sehr langsam gefahren sein, die Staatsanwaltschaft gibt 20 bis 30 km/h an. Die Beamten fordern ihn schließlich zum Anhalten auf, auf dem Dach des Einsatzwagens erscheint "Stopp Polizei!". Die Einsatzkräfte wollen ihn kontrollieren. Zitzmann kommt der Aufforderung nach und stoppt seinen Wagen.

6700 Euro Sachschaden

Doch dann passiert etwas, was nun das Amtsgericht Nürnberg beschäftigt: Der Einsatzwagen kracht auf das Heck des Mercedes. Der Sachschaden am Dienstwagen der Beamten: 6793,98 Euro. Der Mercedes soll keinen nennenswerten Schaden gehabt haben. Verhandlungen über Auffahrunfälle sind bei Verkehrsgerichten an der Tagesordnung. In den meisten Fällen steht fest: Der Abstand des Fahrers oder der Fahrerin dahinter war zu gering, um noch rechtzeitig bremsen zu können.

Im Falle Zitzmann sieht das die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aber anders. Sie geht davon aus, dass er abrupt abbremste und den Unfall provoziert hat - und erlässt einen Strafbefehl gegen ihn. Der Vorwurf: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel. Zum letzteren ist festzuhalten, dass damit das Dienstfahrzeug der Polizei gemeint ist. Vergleichbar sei das mit einem Feuermelder, den jemand mutwillig einschlägt und Alarm auslöst, erklärt der zuständige Richter am Amtsgericht.

"Er hatte einen Sportunfall"

Doch wie verhält es sich bei einem Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft erlässt? Er ist eine Art Friedensangebot ohne Gerichtsverfahren. Darin ist eine Geldstrafe festgelegt, die der Beschuldigte - in diesem Fall Christoph Zitzmann - bezahlen kann. Begleicht er die geforderte Summe, wird das als ein Geständnis gewertet, das der Beschuldigte damit indirekt ablegt. Der Fall wäre damit erledigt.

Doch so weit kommt es gar nicht. Denn der Strafbefehl muss auch das Amtsgericht passieren. In diesem Fall weigerte es sich allerdings, den Strafbefehl zu erlassen. Es besteht auf eine mündliche Verhandlung, Zitzmann wird nun zur Hauptverhandlung geladen, kann aber krankheitsbedingt nicht kommen. Vertreten lässt sich der Autokönig von zwei Anwälten, Sven-Thorsten Oberhof und Benjamin Schmitt. "Unser Mandant hatte einen Sportunfall und ist gerade in der Schweiz", erklärt Oberhof die Abwesenheit des 52-Jährigen Zitzmann.

Das Fahrzeug als Waffe?

Die Hauptverhandlung wird vertagt, weitere Folgetermine werden festgelegt. Auch ein Gutachter wird dann zu Wort kommen. Stellt sich die Frage, warum das Gericht auf eine mündliche Verhandlung besteht? Im Gespräch mit dem zuständigen Richter wird klar: Knackpunkt ist der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Darunter ist zu verstehen, so der Richter, dass jemand von außen eingreift, wenn beispielsweise ein Übeltäter einen Draht über einen Radweg spannt, um Radlern absichtlich zu schaden. Vom gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr geht die Rechtsprechung auch aus, wenn jemand ein Fahrzeug als Waffe einsetzt, um Schaden zu verursachen.

Ob das aber auf Christoph Zitzmann zutrifft? Das will der Amtsrichter klären. Für Zitzmanns Anwälte steht fest: Das ist nicht haltbar. Benjamin Schmitt: "Es handelt sich hier um eine sehr interessante Rechtsfrage."

2 Kommentare