Polizist schnappte in seiner Freizeit Serien-Sextäter

23.1.2016, 06:00 Uhr
Polizist Benedikt Ochs nahm einen Sexualstraftäter fest.

© Brock Polizist Benedikt Ochs nahm einen Sexualstraftäter fest.

Der 22-Jährige ist gerade in Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei in Eichstätt. Ende Februar ist Benedikt Ochs damit fertig und wird in den regulären Dienst übernommen. Am 5. Dezember 2015 hatte er frei - und doch nicht frei. Denn in der Nähe seiner Wohnung in der Bertastraße kauerten zwei Mädchen in einer Einfahrt, eines der beiden weinte. Ochs fragte sie, was passiert sei und zeigte seinen Dienstausweis. Eine der Jugendlichen erzählte, dass sie eben von einem Unbekannten begrabscht wurde.

Der Mann soll sich dann auch noch die Hose runtergezogen haben. Ochs ließ sich die Beschreibung des Mannes geben und machte sich auf die Suche. In der nahen S-Bahn-Station "Gleißhammer" entdeckte er einen Mann, auf den die Beschreibung zutraf. Der Verdächtige flüchtete, Ochs holte ihn ein und nahm ihn fest. Als der mutmaßliche Täter wieder auf freiem Fuß war, schlug er wieder zu: Der Nürnberger begrabschte eine Frau, onanierte vor einem Kind und entblößte sich vor einer Joggerin. Vor Silvester wurde er wieder festgenommen.

Am vergangenen Freitag teilte die Bundespolizei Nürnberg mit, dass ein 25-Jähriger im vergangenen halben Jahr in der S-Bahn zwischen Nürnberg und Feucht mehrmals Frauen sexuell belästigt haben soll. Der identifizierte Mann gab bei den Vernehmungen zu, bis zu 30 Mal in dieser Sache straffällig geworden zu sein. Die Bundespolizei sucht nun weitere Opfer, denn nur acht haben sich im Lauf des vergangenen halben Jahres bei der Behörde gemeldet (Telefonnummer: 0911/205551-0 oder 08006 888 000).

Wie sich herausstellte, ist der Täter, den die Bundespolizei präsentiert, auch derjenige, den Ochs am 5. Dezember festnahm. Doch mittlerweile ist der Verdächtige wieder auf freiem Fuß. Warum er nicht in U-Haft sitzt? Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, dazu: "Wiederholungsgefahr gilt nur bei bestimmten Delikten - nicht aber bei in erster Linie exhibitionistischen Handlungen."

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