Proteste nach dem Urteil gegen Deniz

15.11.2012, 20:02 Uhr

Versuchte gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte brachten K. eine Jugendstrafe in Höhe von zweieinhalb Jahren ein. Benedikt Kratscher stellt fest, dass man sich im „Solidaritätskomitee“ zwar „erleichtert fühlt“, dass der ursprünglich von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf des versuchten Totschlags durch das Gericht nicht bestätigt wurde. Doch zweieinhalb Jahre Jugendstrafe seien „nicht angemessen für die vorgeworfene Tat“. Entgegen den Bekundungen der Richter sei der Prozess politisch motiviert gewesen, der „Belastungseifer der Polizeibeamten“ sei „beinahe greifbar“ gewesen, dabei seien gerade die Polizeizeugen „desaströs“ gewesen.

Dass der Sitzungssaal aufgrund der Sprechchöre des Publikums während der Urteilsverkündung geräumt wurde, wird als „völlig überzogener Einsatz von Gewalt“ bewertet.

Das Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus nennt das Urteil einen „Skandal ersten Ranges“, die lange Haft würde „das Leben eines jungen Mannes zerstören, obwohl kein Polizist ernsthaft verletzt wurde“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Deniz K. als auch die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen und das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth prüfen lassen.

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