Prozess gegen Messerstecher von St. Johannis beginnt

19.9.2019, 07:52 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft dem Mann vor, dass er am 13. Dezember um 19.20 Uhr einer 56-Jährigen im Kirchenweg ein Messer in den Bauch rammte. Gegen 22.40 Uhr stach er in der Arndtstraße einer 26-Jährigen in den Rücken und nur wenige Minuten später hieb er das Messer in der Burgschmietstraße einer 34-Jährigen in den Bauch. Die Frauen erlitten erhebliche innere Verletzungen, überlebten aber dank ärztlicher Hilfe.

Später kam heraus, dass Daniel G. bereits vorher einer Polizeistreife aufgefallen war. Gegen 17.40 Uhr hatte er im Marktkauf am Plärrer eine Flasche Schnaps "Saurer Apfel" und ein Küchenmesser gestohlen. Die Polizei nahm ihm die Beute ab, ließ den Mann jedoch laufen.

Knapp zwei Stunden später wurden im Stadtteil St. Johannis drei Frauen lebensgefährlich verletzt. Daniel G. ist ein Wohnungsloser, der aus Sachsen-Anhalt stammt – er hat 18 Vorstrafen quer durch das Strafgesetzbuch. Er saß bereits wegen Drogendelikten, Betrug und Beleidigung, Diebstahl und Vergewaltigung im Gefängnis.

Erst seit November 2018 lebte er in einer Obdachlosenunterkunft in Nürnberg, er wurde am Tag nach den Angriffen festgenommen. Er sitzt seither in U-Haft, Ende Januar hat er die Taten eingeräumt. Doch warum er die Frauen, die er nicht kannte, so entsetzlich verletzte, hat er nicht erklärt. Und so wird eine der Kernfragen des Strafverfahrens das Motiv der Taten sein.

Bisher ist bekannt, dass Daniel G. nicht unter einer psychischen Erkrankung leidet. Ein Psychiater hat den Mann untersucht, nach dessen Einschätzung ist der 39-Jährige voll schuldfähig. Die Schwurgerichtskammer kalkuliert derzeit mit sieben Verhandlungstagen. Bleibt es bei diesem Terminplan, wird das Urteil Mitte Oktober gesprochen. Gleich am ersten Verhandlungstag sollen auch die Opfer zu Wort kommen.

Die Taten hatten im Dezember die ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt – auf Unverständnis stieß, dass die Polizei Daniel G. nicht schon wegen des Ladendiebstahls fest gesetzt hatte.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Heute ist zwar bekannt, dass er 18 Vorstrafen hat – doch als er vor damals vor den Beamten stand, ahnten die Polizisten nichts von seinem kriminellen Vorleben. Denn dazu ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister nötig, und der kann nicht auf Knopfdruck eingeholt werden, dieser Vorgang dauert Stunden. Wie die Polizei damals erklärte, sei das bei der Vielzahl an Diebstählen, die täglich aufgenommen werden, nicht zu leisten.