Prozess um Messerattacke auf Betreiber der Disko Marilyn

11.9.2014, 20:59 Uhr

Es war ein ruhiger Abend am Anfang der Woche, erinnert sich Gastronom Pavel J. (alle Namen geändert) an die Nacht auf den 11. März 2013. Nur eine Handvoll Besucher habe in den Sitzecken seines Lokals gesessen. Er und sein Mitarbeiter, der Discjockey Martin M., hätten schon überlegt, Feierabend zu machen. Dann seien doch noch zwei Gäste, die schon häufiger im Marilyn waren, in das Lokal in der Nürnberger Innenstadt gekommen. Die beiden Männer bestellten Bier und tanzten. "Dann trat der eine mit den Füßen gegen das Mischpult. Ich bin hin und habe ihn ermahnt. So auf die väterliche Art", lässt der 47-Jährige den Abend Revue passieren. Die Situation habe sich auch sofort beruhigt.

Nach einer halben Stunde seien die Männer an die Bar gekommen und hätten zwei weitere Flaschen Bier verlangt. Bei der Herausgabe des Wechselgeldes sei es zu einer kurzen Auseinandersetzung mit dem Angeklagten Ali K. gekommen. K. habe in seine Gesäßtasche gegriffen. "Ich dachte, er will nachsehen, welche Scheine er im Geldbeutel hat. Er hat dann aber ein Messer rausgezogen und es aufgeklappt", so Pavel J., der damals hinter der Theke stand. Mit den Worten: "Jetzt stech ich dich ab!", sei Ali K. dann um die Theke gestürmt. Er habe einen Barhocker genommen und sich damit gegen den Angreifer gewehrt. "Ich sah in seinen Augen, dass es um mein Leben geht", sagt der 47-Jährige.

Sieben Zentimeter lange Wunde an der Brust

Der Gastronom schaffte es irgendwann, die bewaffnete Hand von Ali K. zu schnappen und festzuhalten. Auch sein Discjockey und der Begleiter des Angreifers schritten sofort ein und fixierten den Angreifer. Deshalb wurde Pavel J. zum Glück nur leicht verletzt. Eine sieben Zentimeter lange Schnittwunde an der Brust musste aber mit mehreren Stichen genäht werden.

Schlimmer waren jedoch die seelischen Verletzungen. "Ich konnte nicht mehr schlafen. Meine Frau hat mich dann gebeten, den Laden aufzugeben. Das habe ich dann auch gemacht", berichtet J., der mittlerweile als Hotelier tätig ist.

Alkoholbedingte Erinnerungslücken

Ali K. machte am Donnerstag vor dem Schwurgericht alkoholbedingte Erinnerungslücken geltend: Er habe an jenem Abend mit Freunden zu Hause getrunken, man habe gemeinsam das Haus verlassen, dann wisse er nichts mehr, so der Gebäudereiniger aus der Nürnberger Südstadt.

Der Fall war zunächst als gefährliche Körperverletzung vor dem Amtsgericht anhängig. Nachdem mehrere Zeugen gehört worden waren entschied der Richter damals, das Verfahren ans Schwurgericht weiterzuverweisen. Es spreche einiges dafür, dass es sich um versuchten Mord handeln könnte, so die Begründung des Amtsrichters. Ob das Schwurgericht das auch so sieht, entscheidet sich am am nächsten Verhandlungstag. Dann soll das Urteil fallen.

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