Querdenker-Demos: Stadt Nürnberg sind die Hände gebunden

25.2.2021, 17:33 Uhr
Am vergangenen Samstag haben Gegner der Corona-Maßnahmen auf dem Kornmarkt demonstriert.

© Stefan Hippel, NNZ Am vergangenen Samstag haben Gegner der Corona-Maßnahmen auf dem Kornmarkt demonstriert.

Das nächste Wochenende dürfte aus Sicht der Einsatzkräfte entspannt werden. Anders als am vergangenen Wochenende, als 850 Personen auf dem Kornmarkt gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie demonstriert haben, sind keine größeren Veranstaltungen geplant. Zwar sind für das kommende Wochenende 13 Versammlungen angezeigt, darunter fünf mit einem Bezug zu Corona, problematische Veranstaltungen sind jedoch nicht darunter.

Gerade das nehmen Stadt und Polizei nun zum Anlass, ganz grundsätzlich darüber zu informieren, welche Vorgaben und Rahmenbedingungen für Veranstaltungen derzeit gelten. So betont Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch etwa, dass es – entgegen der landläufigen Meinung vieler – eben nicht so ist, dass die Stadt Demos genehmigt.

Diese, so Kuch, müssten schließlich überhaupt gar nicht genehmigt werden. Vielmehr müsse der Veranstalter sein Vorhaben bei der Stadt anmelden – eine Genehmigung braucht es dafür nicht. „Unsere Aufgabe ist es, eine Veranstaltung zu ermöglichen und konstruktiv zu begleiten“, so Kuch.

Eine Versammlung einfach im Hinblick auf das Infektionsgeschehen zu verbieten sei nicht möglich, so Kuch. Denn: Die Versammlungsfreiheit wird im Grundgesetz garantiert, Eingriffe sind nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich.

Auflagen müssen gerichtsfest sein

Das heißt konkret: Das Ordnungsamt schaut sich die gemeldete Teilnehmerzahl, die Örtlichkeit etc. an und überlegt, ob es für die Durchführung einer Veranstaltung womöglich Auflagen braucht. Diese müssen wohlüberlegt sein, schließlich müssen sie im Ernstfall einer Überprüfung durch das Verwaltungsgericht standhalten.

Hinzu kommen Regelungen, die derzeit coronabedingt gelten: maximal eine Stunde, Mindestabstand, Maskenpflicht, ortsfeste Durchführung, nicht mehr als 200 Teilnehmer – Maßnahmen, die bereits gerichtlich angegriffen und zum Teil bereits außer Kraft gesetzt worden sind. „Das Verwaltungsgericht verlangt eine genaue Auseinandersetzung mit dem Einzelfall“, sagt Kuch. So habe man am vergangenen Wochenende etwa auch eine Veranstaltung mit 850 Personen zulassen müssen. Die Höchstteilnehmerzahl hänge schließlich nicht nur von den Coronaregelungen, sondern auch von dem zur Verfügung stehenden Platz ab.

Immer mehr Demos

Für die Stadt bedeutet das jede Menge Arbeit – demonstriert wird schließlich immer häufiger. Wurden 2018 noch 440 Demos registriert, waren es 2019 bereits 524. Für das vergangene Jahr wurden 621 Versammlungen verzeichnet – und das, obwohl zeitweise pandemiebedingt keine Demos zugelassen waren. Ein Viertel der Versammlungen im vergangenen Jahr hatte einen Bezug zur Pandemie. Ein Trend, der sich auch heuer fortsetzt. Für März sind bereits Aufzüge und ein Autokorso angezeigt.


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Eine Entwicklung, die auch der Polizei jede Menge Arbeit beschert. Doppelt so viele Stunden wie noch 2019 haben die Beamten im vergangenen Jahr mit Demos verbracht, so der Leitende Polizeidirektor Hermann Guth. Bei den Versammlungen selbst sei es Aufgabe des Veranstalters, für die Einhaltung der Auflagen zu sorgen. Sollte die Polizei damit nicht zufrieden sein, würde sie eingreifen – eine Veranstaltung etwa unterbrechen oder ihren Beginn verzögern. Auch werden etwa vor Ort Menschen angesprochen, sich doch bitte an die Maskenpflicht zu halten und es werden Atteste überprüft, mit denen Teilnehmer eine Befreiung einer solchen nachweisen wollen. Für eine Auflösung einer Versammlung jedoch gebe es enge Grenzen, erläutert Guth.

Kein Hotspot

Ob sich Nürnberg mittlerweile zu einem Hotspot unter den Corona-Skeptikern entwickelt hat? „Nein“, sagt Kuch. Die Demonstranten hätten sich – obwohl auch schon bundesweit zu Versammlungen in Nürnberg aufgerufen worden ist, nicht auf Nürnberg konzentriert.
Einen Einfluss des Demogeschehens in Nürnberg auf das Infektionsgeschehen könne man indes auch nicht feststellen, so Guth. So kämen etwa viele Teilnehmer gar nicht aus Nürnberg, eine Rückverfolgung, ob sich Teilnehmer bei einer Veranstaltung angesteckt haben, sei für die Polizei aus Datenschutzgründen nicht möglich.

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