Razzien bei Nürnberger "BDA" waren illegal

10.2.2016, 19:00 Uhr
Am 8. Februar 2014 wurde die geklaute Bayern-Fahne im Club-Block präsentiert.

© Sportfoto Zink / JüRa Am 8. Februar 2014 wurde die geklaute Bayern-Fahne im Club-Block präsentiert.

Unbekannte hatten im November 2011 einem Mitglied der Münchner Ultra-Fangruppierung "Schickeria" das 40 Meter lange und in einem Rucksack verstaute Banner entrissen. Der Mann war auf dem Heimweg von einem Spiel des FC Bayern gegen den SSC Neapel. Die Zaunfahne mit der Aufschrift "Südkurve – Herz und Seele unseres Vereins" hatte in der Fanszene der Landeshauptstadt eine große Bedeutung.

Schnell geriet die Nürnberger "Banda di Amici" ("BDA") ins Visier der Ermittler. Auf Veranlassung der Münchner Staatsanwaltschaft durchsuchte die Polizei am 27. März 2012 Räumlichkeiten der Fan-Gruppierung und die Wohnung einer ihrer Führungspersonen. Ohne Erfolg. Und ohne Grund, wie der Wohnungsbesitzer fand. Er legte über seinen Anwalt Jahn-Rüdiger Albert Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss ein.

Amtsgericht und Landgericht München ließen den Club-Fan abblitzen. Da keine weiteren Rechtsmittel mehr offen waren, entschied sich der Nürnberger Mitte 2013 für eine Verfassungsbeschwerde. Er sei unter anderem in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das in Artikel 13 Grundgesetz festgeschrieben ist, eingeschränkt worden, so der Nürnberger. Gegen ihn habe nie ein konkreter Verdacht vorgelegen, am Fahnenraub beteiligt gewesen zu sein. Der Durchsuchungsbeschluss sei ausschließlich auf Behauptungen von namentlich unbekannten Personen gegenüber einem Informanten der Polizei gestützt worden, so die Argumentation des Club-Fans.

Das Bundesverfassungsgericht gab dem Mann nun recht: Für eine Wohnungsdurchsuchung hätte der Verdacht auf eine Straftat bestehen müssen. Und dieser Verdacht hätte auf Tatsachen beruhen müssen. "Konkrete Gründe, die für ein Auffinden des Banners bei dem Beschwerdeführer sprachen, lagen nicht vor", stellten die Karlsruher Richter fest. Die Durchsuchung hätte also nicht stattfinden dürfen.

Im Februar 2014 tauchte das Banner noch einmal auf. Club-Fans zerstörten es vor den Augen von Bayern-Anhängern bei einem Bundesliga-Derby in der Nordkurve des Nürnberger Stadions. Anschließend wurden Teile davon im Internet zum Verkauf angeboten. Ob es sich bei der Zaunfahne und den Stofffetzen um Originale oder Repliken handelte, wurde nie geklärt. Ebenfalls ist bis heute offen, wer der Dieb war, der das Banner im Jahr 2011 raubte. (Aktenzeichen: 2BvR 1361/13)