"Rechte"-Demo: Kündigung von VAG-Mann unwirksam

25.1.2017, 12:22 Uhr
Fridrich Luft, Stadtrat der rechtsextremen BIA und Straßenbahnfahrer in Nürnberg, im August 2016 auf einer rechten Demo - mit VAG-Dienstausweis.

© Rüdiger Löster Fridrich Luft, Stadtrat der rechtsextremen BIA und Straßenbahnfahrer in Nürnberg, im August 2016 auf einer rechten Demo - mit VAG-Dienstausweis.

Bei einer Demonstration der Partei "Die Rechte" trug der Straßenbahnfahrer, deutlich sichtbar, seinen Dienstausweis am Gürtel. Die Nürnberger Verkehrs-AG (VAG) muss den Mann trotz dessen öffentlichen Auftritts weiter beschäftigen: Eine entsprechende Kündigung des 54-Jährigen sei unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Nürnberg am Mittwoch. "Das Arbeitsverhältnis besteht daher derzeit unverändert weiter", heißt es in einer Gerichtsmitteilung.

Der Nürnberger Stadtrat ist Mitglied der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA). Im Nachgang der Demo distanzierte sich der Verkehrsbetrieb VAG von dem Verhalten des Mitarbeiters, man forderte ihn auf, Politik und Beruf zu trennen.

Bereits früher war Luft darauf hingewiesen worden, sein politisches Engagement im Dienst zu unterlassen. Angeblich hatte der Straßenbahnfahrer bereits im August 2012 einen Fahrgast mit rechten Sprüchen belästigt.

Nach dem Vorfall im vergangenen Jahr war das Unternehmen dann zu der Überzeugung gelangt, dass der Mitarbeiter der VAG Schaden zugefügt habe. Es folgte die fristlose Kündigung.

Opfer im politischen Meinungskampf

Fridrich Luft sieht sich als Opfer im politischen Meinungskampf. Als Straßenbahnfahrer habe er sich auch nie was zu schulden kommen lassen, die Kündigung sei nur auf Empörung begründet. Die Beschwerde eines Kunden 2012 will er relativiert wissen - schließlich erhalte die VAG etwa 150 Beschwerden pro Woche. Bus und Straßenbahn sei sein Leben, sagte der 54-Jährige. Er sei traurig, seinen Dienstausweis habe er immer am Gürtel getragen, schon allein weil der Ausweis auch eine Fahrkarte sei.

Rechtsanwalt Arndt Reckler hielt dagegen, dass der VAG der Auffassung sei, als Mitarbeiter habe Luft seine Loyalitätspflichten verletzt. Als Arbeitgeber, insbesondere als öffentlicher Arbeitgeber, gehe es der VAG auch um die Wirkung des Mitarbeiters nach außen.

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