"Reichsbürger": "Hatte nie die Absicht, jemanden zu töten"

4.10.2017, 15:49 Uhr
Das ist der "Reichsbürger" Wolfgang P., der derzeit in Nürnberg vor Gericht steht.

© Roland Fengler Das ist der "Reichsbürger" Wolfgang P., der derzeit in Nürnberg vor Gericht steht.

Der im sogenannten "Reichsbürger"-Prozess angeklagte 50-Jährige aus dem fränkischen Georgensgmünd hat sich am Mittwoch erstmals zu den Tatvorwürfen geäußert - wenn auch nur in schriftlicher Form. In einer vom Gericht verlesenen Erklärung betonte der Mann: "Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu verletzen".

Bei dem Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) im Oktober 2016 habe er lediglich einen Überfall verhindern und die Bewohner des Hauses vor Eindringlingen schützen wollen, heißt es in der Erklärung weiter. Das Schreiben hat den Richtern seit Prozessbeginn vorgelegen und wurde nun von der Kammer in das Strafverfahren eingeführt.

Bisher hatte die Anwältin des 50-Jährigen lediglich in einem Interview vor Prozessbeginn die Haltung des Angeklagten zu den Tatvorwürfen erläutert. Eine weitergehende Erklärung hatte der Angeklagte bisher strikt abgelehnt.

Angeklagter schoss elf Mal auf Einsatzkräfte

Nach Angaben der Kammer hatten die Richter den Briefumschlag mit der Erklärung am ersten Prozesstag auf dem Richtertisch vorgefunden. Wer ihn dort ablegte, konnte das Gericht am Mittwoch jedoch nicht abschließend klären. Auf entsprechende Nachfragen erklärte sich der Angeklagte am Mittwoch damit einverstanden, die Erklärung in der öffentlichen Verhandlung verlesen zu lassen.

Laut Anklage schoss der 50 Jahre alte sogenannte Reichsbürger damals elf Mal auf die Einsatzkräfte. Ein Beamter eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) wurde dabei getötet, zwei weitere verletzt. Der 50-Jährige muss sich nun unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten.

"Ich stehe den Angehörigen zur Verfügung"

Bei dem Einsatz sollten die rund 30 Waffen des Mannes beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.

Die schriftliche Aussage, die der Angeklagte selbst als "Lebenderklärung" bezeichnet, stellt zugleich die Zuständigkeit des Landgerichts in seinem Fall in Frage. Für eine «Anhörung» stehe er aber zur Verfügung, heißt es weiter. Zugleich versicherte er, dass er zu einem direkten Zusammentreffen mit den Angehörigen des getöteten SEK-Beamten bereit sei. "Ich stehe den Angehörigen Auge in Auge zur Verfügung."

Für diesen Donnerstag ist die Leiterin der Polizei Roth als Zeugin geladen; sie hat den SEK-Einsatz zu verantworten. Außerdem will das Gericht weitere Nachbarn befragen. Einer von ihnen soll nach Informationen der Verteidigung einen Teil des Geschehens von einem Balkon aus mit einem Handy gefilmt haben. Es zeige, wie Kollegen den erschossenen SEK-Beamten aus dem Haus tragen, berichtete die Verteidigerin.

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