Reinigung, Steuern und Co.: Tipps rund um die Dienstkluft

18.6.2017, 18:00 Uhr
Reinigung, Steuern und Co.: Tipps rund um die Dienstkluft

© Peter Roggenthin/VAG

Viele Menschen stehen morgens ratlos vor dem Kleiderschrank: Was soll ich denn heute nur anziehen? Wie wird das Wetter, was erwarten die Kollegen und Vorgesetzten, wie will ich mich heute präsentieren? Zumindest über diese Fragen müssen sich alle Arbeitnehmer, die Tag für Tag Dienstkleidung tragen müssen, vor dem Start in den beruflichen Alltag keine Gedanken machen.

So zum Beispiel die Mitarbeiter des Nürnberger Versorgungskonzerns N-Ergie. Alle Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt sind verpflichtet, Dienstkleidung zu tragen, "Ziel ist ein einheitliches und gepflegtes Erscheinungsbild mit hohem Wiedererkennungswert", sagt Unternehmenssprecherin Heidi Willer. Die Kleidung besteht aus weißen Blusen oder Hemden mit N-Ergie-Logo sowie Tüchern oder Krawatten im N-Ergie-Design. Auf Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt das Unternehmen auch Anzüge oder Kostüme zur Verfügung: "Wählt der Mitarbeiter diese Option, dann muss er die zur Verfügung gestellten Sachen tragen." Auch die gewerblich-technischen Mitarbeiter der N-Ergie sind verpflichtet, die Bekleidungsvorschriften einzuhalten.

Wechsel alle zwei bis drei Tage

Zu den Dienstpflichten in einem Krankenhaus gehört das Tragen einheitlicher Kleidung, so etwa im gesamten "weißen Bereich" des Klinikums Nürnberg, also bei Ärzten und Pflegenden, in Funktions- und funktionstechnischen Bereichen wie EKG, MTA oder im Labor. In den hochsensiblen Bereichen wie den OP-Sälen muss die Dienstkleidung sogar mehrmals täglich gewechselt werden. Klinikum-Sprecherin Doris Strahler sagt: "Auf der Normalstation sollte die Dienstkleidung mindestens alle zwei bis drei Tage, abhängig vom Verschmutzungsgrad, gewechselt werden."

Jeden Arbeitstag in die Uniform schlüpfen die Mitarbeiter der Verkehrs-AG in Nürnberg – eine Grundausstattung bekommen die Neulinge im Fahrdienst, in fahrdienstnahen Funktionen und im Kundencenter gleich bei der Einstellung. Innerhalb eines Baukastensystems gibt es dann Jahr für Jahr neue Punkte für neue Kleidungsstücke bei der VAG. Pressesprecherin Elisabeth Seitzinger erklärt: "Basis sind Hose oder Rock, Jacke oder Blazer, Hemd oder Bluse sowie Krawatte oder Tuch. Dazu gibt es Schuhe, Wetterjacken, Strickwesten, Pullunder und Pullover, Sicherheits- und Warnwesten."

Image zum Tragen

Bei etlichen Staatsbediensteten sind Uniformen schon seit Jahrzehnten gang und gäbe. So müssen Richter Roben tragen, an Amtsgerichten in Schwarz, an manchen Verwaltungsgerichten in Blau, am Bundesverfassungsgericht in Scharlachrot. Über Schnitt und Farben von Polizeiuniformen streiten sich die Verantwortlichen in den Bundesländern zwar regelmäßig, aber an der Notwendigkeit des einheitlichen Auftritts gibt es keine Zweifel. An der Uniform kann jeder Mensch sofort erkennen, mit welcher Amtsperson er es zu tun hat.

Seit Jahrzehnten versuchen viele private Firmen, den amtlichen Uniformgedanken mit seiner hohen Verlässlichkeit auf das Image ihres Geschäfts zu übertragen. So trugen bei der Fast-Food-Kette McDonald’s schon die Mitarbeiter der ersten Deutschland-Filiale vor rund 40 Jahren die gleiche Kleidung. Vor allem im Dienstleistungsbereich kleiden mehr und mehr Unternehmen ihre Beschäftigten einheitlich und im Firmendesign ein. So erkennt man Zusteller des United Parcel Service gleich an ihren braunen Uniformen, Zugbegleiter bei der Bahn tragen einheitliche Kleidung, Verkäufer bei Ikea geben sich farblich ganz schwedisch, und selbst bei Tankstellen wie Shell sind die Beschäftigten seit einigen Jahren wieder an ihrer Schutzkleidung im Firmendesign zu erkennen.

Wer bezahlt?

Natürlich wird auch Berufskleidung irgendwann schmutzig und muss gereinigt werden. Aber wer macht das, wer bezahlt das? Beim Klinikum Nürnberg übernimmt der Arbeitgeber das Bereitstellen und die Kosten der Reinigung der Dienstkleidung, bei N-Ergie wird die Reinigung der Arbeitskleidung der gewerblich-technischen Mitarbeiter ebenfalls von der Firma bezahlt. Aber bei der VAG sind die Mitarbeiter für die Reinigung wie auch für kleinere Reparaturen selbst verantwortlich. VAG-Sprecherin Seitzinger: "Auch private Kleidung, die dienstlich getragen wird, muss selbst gereinigt oder gewaschen werden."

Zumindest können Arbeitnehmer das Waschen von "typischer" Arbeitskleidung in der Reinigung als Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug problemlos steuerlich absetzen. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht, das Selbstwaschen von Berufskleidung beim Finanzamt geltend zu machen. Eine Hilfestellung bietet hier ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg. Die als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abziehbaren Reinigungskosten je Waschgang können repräsentativen Daten von Verbraucherverbänden oder Herstellern von Waschmaschinen entnommen werden (FG Nürnberg, Urteil v. 14.10.2014, Az. 7 K 1704/13).

Die Richter erlaubten in ihrem Urteilsfall einem Arbeitnehmer, die Kosten eines Waschvorgangs aufgrund von Daten einer Verbraucherzentrale aus dem Jahr 2002 abzuziehen. Aber diese Steuervorteile gibt es nur bei der Reinigung typischer Arbeitskleidung. Wer also Jeans und T-Shirt während der Arbeit anhat, kann die Reinigungskosten nicht steuerlich geltend machen.

Pauschale immer abziehbar

Wer nicht aufgezeichnet hat, wie oft er in seiner privaten Waschmaschine den Blaumann oder andere Arbeitskleidung gewaschen hat, kann die Werbungskosten einfach auch mit pauschalen 110 Ã pro Jahr als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abziehen. Steuerberater gehen davon aus, dass Finanzämter einen steuerlichen Abzug bis zu dieser Höhe eigentlich ohne weitere Überprüfung zulassen sollten.

Keine Kommentare