Rentner vermietet Wohnung günstig - und hat steuerliche Nachteile

9.10.2019, 13:53 Uhr
Er lässt in seiner Wohnung eine Paar billig wohnen - und bekommt deswegen bei der Steuer Probleme.

© Oliver Berg/dpa Er lässt in seiner Wohnung eine Paar billig wohnen - und bekommt deswegen bei der Steuer Probleme.

Ein Nürnberger will sozialverträglich vermieten – doch der Mann ist dem Finanzamt Süd suspekt. Weil er nur 5 statt 7,78 Euro pro Quadratmeter verlangt, wird ihm die Möglichkeit, Investitionen steuerlich geltend machen zu können, gekürzt.

"Bezahlbare Miete statt fetter Rendite" – so startete Die Linke vor einem Jahr eine Kampagne gegen steigende Mieten. Das Motto gefiel auch dem Nürnberger Vermieter, er ist Mitglied der Partei. "Ich will nicht nur reden, sondern auch handeln", sagt er. Mit dem Bescheid zu seiner Steuererklärung wandte er sich an Parteigenosse Titus Schüller, Mitglied des Stadtrats und weiterer stellvertretender Bezirkstagspräsident. "Die Kaltmiete in Höhe von 300 Euro ergibt fünf Euro pro Quadratmeter und beträgt somit nach dem Mietspiegel in Höhe von 7,78 Euro nur 64,3 Prozent. Somit können die Ausgaben nur mit 64,3 Prozent anerkannt werden, da eine verbilligte Miete vorliegt", heißt es in dem Schreiben.

Wer günstig vermietet, ist der Dumme

Titus Schüller schüttelt den Kopf. Wie kann es sein, dass der Vermieter in diesen Zeiten der Wohnungsknappheit nicht die positive Ausnahme sein kann? Der Vermieter kaufte die Wohnung in der Gabelsbergerstraße vor Jahrzehnten, 60 Quadratmeter misst sie, damals zog sein Sohn ein. Als der Sohn eine Familie gründete, wurde die Wohnung zu eng, ein anderes Paar lebt seit Jahren dort. Da beide im Niedriglohnsektor arbeiten, können sie eine größere Bleibe kaum bezahlen. Doch als Mieter sind sie zuverlässig – und auch dies ist dem Vermieter wichtiger als 2000 Euro mehr im Jahr.

Wer günstig vermietet, ist der Dumme – ähnliche Fälle sind aus München bekannt. Ein ehemaliger Schauspieler etwa vermietet ein geerbtes Haus zu günstig, das Finanzamt unterstellt ihm "Liebhaberei". Der steuerrechtliche Begriff meint, dass er keine Gewinnabsicht hat. Die Folge: Installieren sozial engagierte Vermieter neue Heizkörper oder hängen neue Briefkästen auf, können sie die Ausgaben nicht voll bei der Steuer geltend machen.

Warmmiete ist entscheidend

Grundlage für die Ermittlung ist übrigens die Warm- und nicht die Kaltmiete, entschied bereits der Bundesfinanzhof (Az.: IX R 44/15). Für Vermieter ist das von Vorteil. Das Finanzamt orientiert sich am Mietspiegel, deshalb ist dem Finanzamt Süd die Wohnung in der Gabelsbergerstraße im Vergleich zu billig.

Titus Schüller: "Dieser Vergleich führt zu ständig steigenden Mieten und dazu, dass die Mieter Wohngeld beantragen." Dass in manchen Fällen allein der Mietspiegel als Kontrollinstrument nicht reicht, zeigt ein weiterer Fall aus München. Dort boten die Barmherzigen Schwestern, der Orden betreibt Pflegeheime und Krankenhäuser, ihrem Personal Werkswohnungen mit Mieten unter dem Mietspiegel an – die Differenz mussten die Mitarbeiter als geldwerten Vorteil versteuern. Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf vor, der Werkswohnungen steuerlich besser stellen will. Ist der Gesetzgeber gefragt? Gerade startet ein Volksbegehren, das die Mietpreisspirale in Bayern stoppen will, sechs Jahre sollen die Mieten eingefroren werden, ab morgen werden Unterschriften gesammelt.

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