Rund um die Nürnberger Burg ist Feuerwerk nicht erlaubt

27.12.2012, 17:39 Uhr
Dieses Schild weist auf ein Verbot von Feuerwerken in der Tübinger Altstadt hin. Auch in Nürnberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern um die historische Nürnberger Burg verboten - und noch einiges mehr.

© Daniel Kopatsch/dapd Dieses Schild weist auf ein Verbot von Feuerwerken in der Tübinger Altstadt hin. Auch in Nürnberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern um die historische Nürnberger Burg verboten - und noch einiges mehr.

Besucher dürfen keine Feuerwerkskörper, Flaschen und Gläser auf die Burg mitbringen. Außerdem werden einige Straßen gesperrt.

Aus Sicherheitsgründen und wegen erhöhter Brandgefahr auf der Nürnberger Burg hat das Ordnungsamt beschlossen, dass Besucher in der Silvesternacht zwischen 21 und 2 Uhr keine Feuerwerkskörper, Glasflaschen, Gläser oder ähnliche zerbrechliche Gegenstände auf die Burg mitbringen dürfen.

Am Eingang wird ein privater Sicherheitsdienst die Taschen der Besucher kontrollieren. Jeder, der solche Gegenstände bei sich trägt, muss sie dort abgeben. Im gesamten Bereich zwischen der Burgstraße ab Höhe Schildgasse und den Burganlagen (Stadtfreiung, Landfreiung, Kaiser-Stallung, Luginsland-Turm, Ölberg) dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Der Bereich, in dem Feuerwerke verboten sind, ist mit Schildern gekennzeichnet und wird von der Polizei kontrolliert. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Straßensperrungen und Halteverbote

Außerdem ist der Verkehr rund um die Nürnberger Burg nur eingeschränkt möglich. Um die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind die Obere Söldnersgasse, die Vestnertormauer, der Paniersplatz und die Burgstraße ab 22 Uhr für Nichtanlieger gesperrt.

In der Oberen Söldnersgasse, in der Burgstraße zwischen Theresienstraße und Schildgasse, in der Augustinerstraße zwischen Karlstraße und Winklerstraße, sowie in der Theresienstraße vor der Rathauswache gilt durchgehend absolutes Halteverbot.

Weitere Feuerwerksverbote

In der Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerkskörper zu zünden. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 wie Knallfrösche, Baby-Raketen und Knatterartikel, dürfen nur an Silvester ganztägig gezündet werden.

Generell gilt: Alle Feuerwerkskörper müssen eine Registriernummer oder ein Zulassungszeichen mit dem Kürzel BAM der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie das CE-Zeichen haben. Denn nur dann sind die Feuerwerkskörper auch von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung geprüft und zugelassen worden. Wer nicht darauf achtet, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen.

Wer sich umfassend über die Bestimmungen informieren will, kann dies hier tun. 

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