SEK-Einsatz am Münzplatz: 48-Jähriger muss zahlen

26.6.2017, 15:06 Uhr
Der Münzplatz wurde wegen der vermeintlichen Bedrohungslage großräumig abgesperrt.

© NEWS5 / Grundmann Der Münzplatz wurde wegen der vermeintlichen Bedrohungslage großräumig abgesperrt.

Am 13. Juni 2017 hatte ein 48-jähriger Mann gegen Mittag die Polizei verständigt und den Beamten mitgeteilt, dass ein Streit in einer Wohnung am Münzplatz eskaliert sei. Dabei soll auch eine Schusswaffe zum Vorschein gekommen sein, geschossen wurde aber nicht.

Auf Grund der damals glaubhaften und nachvollziehbaren Angaben des 48-Jährigen entschloss sich die Polizei, den Bereich rund um die Wohnung großräumig abzusperren und dazu auch entsprechende Verkehrssperren in der Äußeren Laufer Gasse und der Beckschlagergasse einzurichten.

Unter Einsatzleitung der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte wurden Spezialeinheiten und speziell geschulte Beamte zur Kontaktaufnahme aufgerufen. Vorsorglich waren zahlreiche Kräfte des Rettungsdienstes im Einsatz, mehrere Dutzend Polizeibeamte, darunter Spezialeinheiten und USK, waren ebenfalls beteiligt. Anwohner mussten nicht evakuiert werden, noch im Gefahrenbereich anwesende Passanten konnten unter Polizeischutz das Gebiet um den Einsatzort verlassen.

Nachdem laut Polizeiangaben telefonische Versuche zur Kontaktaufnahme gescheitert waren, griffen die Beamten bei einer "günstigen Gelegenheit" zu. In der Wohnung konnten zwei Personen (48 und 60 Jahre) widerstandslos festgenommen werden. Beide sowie der 48-Jährige, der die Polizei verständigt hatte, standen unter Alkoholeinwirkung.

Bei seiner Vernehmung räumte der 48-Jährige ein, sowohl den gesamten Vorfall als auch die Waffe erfunden zu haben. Sein Geständnis wurde dahingehend untermauert, dass bei einer intensiven Wohnungsdurchsuchung am Münzplatz keine Schusswaffe gefunden werden konnte.

Die Kosten für den durchgeführten Polizeieinsatz wurden dem Beschuldigten nun in Rechnung gestellt. Sie belaufen sich laut Polizei auf einen über 10.000 Euro hohen Betrag, der sich nach der Anzahl der eingesetzten Beamten und den dafür angefallenen Einsatzstunden errechnet.

Abgeschlossen sind die Ermittlungen damit keineswegs. Denn der Beschudligte muss sich darüber hinaus wegen des Verdachts des Missbrauchs von Notrufen verantworten, die Ermittlungen diesbezüglich dauern an.