Silvester in Nürnberg: So kommen Sie sicher ins neue Jahr

31.12.2014, 14:00 Uhr
Ein prächtiges Feuerwerk erhellt die Nacht über der Burg. Auf dem Gelände selbst darf allerdings kein Feuerwerk gezündet werden.

© Horst Linke Ein prächtiges Feuerwerk erhellt die Nacht über der Burg. Auf dem Gelände selbst darf allerdings kein Feuerwerk gezündet werden.

Jeder vierte Bürger in Deutschland hat schon mal eine Verletzung beim Abbrennen von Feuerwerk miterlebt. Das hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergeben. Demnach haben 19 Prozent der Befragten in ihrem Leben bereits miterlebt, wie jemand durch Feuerwerkskörper verletzt wurde. Zudem trugen 7 Prozent auch schon eigene Wunden davon. Trotzdem: Die Deutschen lassen sich vom böllern nicht abbringen. Jedes Jahr werden 100 Millionen Euro für Feuerwerksartikel ausgegeben. Wir erklären Ihnen, was Sie beachten sollten.

Hier ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen:

Auf der Nürnberger Burg dürfen in der Silvesternacht zwischen 21 und 2 Uhr im gesamten Bereich zwischen Stadtfreiung (zur Innenstadt), Landfreiung (nach Norden), Kaiser-Stallung, Luginsland-Turm, Ölberg und Burgstraße ab Schildgasse keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.

Jedes Jahr geben die Deutschen 100 Millionen Euro für Silvesterartikel aus.

Jedes Jahr geben die Deutschen 100 Millionen Euro für Silvesterartikel aus. © dpa

Der Verbotsbereich ist mit Schildern gekennzeichnet und wird von der Polizei kontrolliert. Auf der Stadtfreiung dürfen keine Feuerwerkskörper, Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein privater Sicherheitsdienst Taschen. Mitgebrachte Feuerwerkskörper, Glasflaschen und Gläser müssen dort abgegeben werden.

Ebenso ist es in unmittelbare Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Außerdem dürfen Böller nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. (Ausnahme: Tischfeuerwerk darf ganzjährig verwendet werden.)

Darauf sollte man beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten:

Verkauft und abgebrannt werden dürfen nur Feuerwerkskörper, die eine Registriernummer oder ein Zulassungszeichen mit dem Kürzel BAM der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie das CE-Zeichen haben. Die BAM-Nummer oder das BAM-Zeichen dokumentieren, dass die Feuerwerkskörper geprüft und zugelassen worden sind.

Das Verwenden von Feuerwerkskörpern ohne das BAM-Zeichen stellt laut Nürnberger Ordnungsamt eine erhebliche Gefahr für die Benutzer und Personen im Umfeld dar und wird deshalb mit erheblichen Bußgeldern geahndet. Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit dem "kleinen Waffenschein". Verstöße hiergegen stellen laut Ordnungsamt eine Straftat dar.

Bei Kindern sollte man darauf achten, dass sie Kracher nicht zu lange in den Händen halten, da es dadurch zu Verletzungen kommen kann. Knallfrösche dürfen nicht in den Hosentaschen getragen werden, weil sie sich durch die Reibung selbst entzünden und so schwere Verbrennungen in der Lendengegend verursachen können.

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