Polizei kontrolliert
Silvester-Regeln in Nürnberg: Hier gilt absolutes Feuerwerks-Verbot
31.12.2021, 13:05 UhrFeuerwerkskörper dürfen auch dieses Jahr in Deutschland nicht verkauft werden. Einige decken sich daher mit Böllern aus dem Ausland ein. Die Einfuhr legaler Ware ist nämlich erlaubt. Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem „Kleinen Waffenschein“.
Altbestände aber können abgebrannt werden, wenn man das Ansammlungsverbot beachtet - also nicht inmitten einer Runde, die größer als die besagten zehn Personen ist. Ein Feuerwerksverbot gilt außerdem in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern und Kirchen, rund um die Burg und im Bereich zwischen Lorenzkirche und Sebalder Platz. Verstöße dagegen kommen richtig teuer: Bis zu 10.000 Euro kostet es, wenn man sich nicht an diese Verbotszonen hält. Und wer in diesen Zonen zu einer PTB-Waffe greift und sie abfeuert, muss damit rechen, dass sie ihm weggenommen wird und der „Kleine Waffenschein“ futsch ist.
Strenge Regeln für Silvesterfeiern
Silvesterfeiern sind zwar möglich, der Rahmen ist aber eng gesteckt. Wer in der Innenstadt das neue Jahr begrüßen möchte, darf das wie überall auch nur, wenn das Grüppchen aus höchstens zehn geimpften Personen besteht. Ist ein Ungeimpfter dabei, ändern sich die Bedingungen des Treffens. Dann können die Angehörigen eines Haushalts lediglich mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand zusammen feiern. Kinder unter 14 Jahren werden in keiner Konstellation mitgezählt, für sie gilt keine Beschränkung.
Kontrolliert wird das in der Nürnberger Innenstadt vom 31. Dezember 2021 um 15 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 9 Uhr. Und zwar hier: im Bereich der Fußgängerzonen und der angrenzenden Straßen. Dort darf übrigens grundsätzlich auch kein Alkohol getrunken werden. Wer um Mitternacht - und vielleicht auch schon vorher - nicht nur mit Orangensaft anstoßen möchte, muss sich auf einer "gastronomischen Außenfläche" befinden. Also in einem Bereich unter freiem Himmel, der zu einem Gastro-Betrieb gehört.
Wer gegen diese Regeln verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. "Wie auch beim letzten Silvester sind Polizisten der Inspektionen in der Stadt unterwegs, die Bereitschaftspolizei ist auch dabei", erklärt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken. Die Beamten werden zu große Gruppen "gezielt ansprechen" und die Teilnehmer bitten, sich zu zerstreuen.
Um das alles muss man sich keine Gedanken machen, wenn man in einer Gaststätte Silvester feiert. In Restaurants gibt es nämlich keine zahlenmäßige Beschränkung der Gästezahl. Anders als sonst nur bis 22 Uhr dürfen Gastro-Betriebe in ihren Innenräumen in der Silvesternacht sogar bis 5 Uhr früh geöffnet haben. Für ihren Außenbereich, der gut erkennbar ausgewiesen sein muss, gilt die städtische Sperrzeitverordnung: Um 23 Uhr ist draußen Schluss. In der Gastronomie gilt wie immer 2G. Musik darf hier nur gedämpft als Hintergrundmusik abgespielt werden, Tanzen ist untersagt. Wäre ja sonst auch höchst unfair gegenüber den reinen Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken. Die müssen nämlich geschlossen bleiben.
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