Solarmodul-Affäre: Prozess gegen Pech startet zäh

2.4.2019, 18:09 Uhr
Der suspendierte Vize-Landrat aus Erlangen-Höchstadt Christian Pech wird als Privatmann des Schmuggels mit Solarmodulen beschuldigt.

© Montage: dpa/Harald Sippel Der suspendierte Vize-Landrat aus Erlangen-Höchstadt Christian Pech wird als Privatmann des Schmuggels mit Solarmodulen beschuldigt.

Ein millionenschwerer Zollbetrug, ein SPD-Politiker als verdächtiger Schmuggler, drei weitere Männer und zwei Frauen, darunter die Geschäftsführerin einer Solar-Modul-Firma, bei der Christian Pech beschäftigt war, als Angeklagte, jeder von mindestens zwei Rechtsanwälten flankiert – vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat in der vergangenen Woche ein Mammutprozess begonnen. Die Angeklagten im Alter von 41 bis 56 Jahren sollen Antidumping- und Ausgleichszölle der EU hinterzogen haben, davon ist Staatsanwalt Klaus Hellein überzeugt – doch die Vorwürfe der 42 Seiten dicken Anklageschrift konnte der Ankläger auch am zweiten Tag des Strafprozesses nicht verlesen.

Denn der Münchner Rechtsanwalt Markus Birkenmaier interessiert sich dafür, ob tatsächlich die 3. Strafkammer das zuständige Gericht sei. Er will seinen "unaufschiebbaren Antrag" wie er ihn nennt, vor der Verlesung der Anklage stellen, und bis ihm dies genehmigt wird und andere Strafverteidiger dazu Stellung genommen haben, wird das Strafverfahren immer wieder unterbrochen. Die Prozessbeteiligten verlassen den Sitzungssaal, besprechen sich mit ihren Mandanten und kehren zurück. Man kann es, geben sich Rechtsanwälte als eifrige Kenner der strafprozessualen Gegebenheiten, auch als Säbelrasseln verstehen – vor den Prozessbeteiligten liegen 23 Prozesstage, bis Juli soll verhandelt werden.

Leistung der Dolmetscherin sorgt für Unmut

Noch ist offen, ob das Klima rau wird oder die linden Lüfte einer Verständigung wehen: Sowie die Anklage verlesen ist, könnten Rechtsgespräche stattfinden – und den Angeklagten könnte für ein frühes Geständnis Strafrabatt in Aussicht gestellt werden. Dazu kommt: Auch die Leistung der Dolmetscherin, bei beiden angeklagten Frauen handelt es sich um Chinesinnen, sorgt für Unmut: Immer wieder rügt die Verteidigung, dass die Dame nur ungenügend zu verstehen sei – angeblich habe sie nicht mit akustischen Problemen, sondern mit Verständnisschwierigkeiten zu kämpfen, rechtliche Fachbegriffe kämen in ihrer Übersetzung gar nicht erst vor. Ab dem morgigen Donnerstag soll eine weitere Dolmetscherin zur Verfügung stehen.


Solarmodul-Affäre: Vizelandrat Pech bleibt suspendiert


Auch zwei Käufer der Solarzellen sind angeklagt – auf der Anklagebank sitzt jedoch nur einer, der andere ist erkrankt. Er musste sich erst vor eineinhalb Wochen einer Operation unterziehen, und leidet noch immer unter Darmproblemen. Das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt, es wird gesondert bearbeitet – auch dies eine Maßnahme, damit das Hauptverfahren zügig in Gang kommt.

Der Hintergrund: Die beiden angeklagten Frauen sitzen seit Oktober 2017 beziehungsweise März 2018 in Untersuchungshaft, bis zur Verurteilung gilt jeder U-Häftling als unschuldig. Gerade deshalb haben sie Anspruch darauf, dies schreibt der Beschleunigungsgrundsatz vor, dass ihr Strafverfahren so schnell wie möglich beginnt. Am Donnerstag wird das Verfahren fortgesetzt.

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