Sör: Nürnberger sollen ihren Silvester-Müll wegräumen

30.12.2014, 18:31 Uhr
Alle Jahre wieder und alle Jahre mehr: Die Müll-Hinterlassenschaften der Silvesternacht.

© news5 / Grundmann Alle Jahre wieder und alle Jahre mehr: Die Müll-Hinterlassenschaften der Silvesternacht.

Generell gelte, teilte Sör mit, dass größere Rückstände des Silvesterfeuerwerks nicht auf der Straße liegen gelassen werden sollen, sondern nach dem Abbrennen beziehungsweise Erlöschen über den Hausmüll entsorgt werden müssen. Der Grund: Raketenstöcke, Böllermagazine und Sektflaschen stellen grundsätzlich eine Gefährdung für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer dar. Der Servicebetrieb mahnt daher, dass der Knaller-Müll "sofort durch diejenigen zu beseitigen sind, die sie verursacht beziehungsweise mitgebracht haben."

Laut Sör sei dies auch viele Jahrzehnte lang "als Selbstverständlichkeit so praktiziert worden" - doch ließe sich seit geraumer Zeit bundesweit die Tendenz beobachten, dass die Reste des Feuerwerks einfach zurückgelassen werden. Diese mussten durch die Sör-Mitarbeiter von Hand eingesammelt werden.

Ein weiterer Aspekt der Silvesterhinterlassenschaften: Beim Sör-Servicetelefon gehen jedes Mal nach dem Jahreswechsel zahlreiche Anrufe von Bürgern ein, die auf den Silvestermüll aufmerksam machen und oftmals eine sofortige Beseitigung fordern. Eigenen Angaben zufolge ist Sör jedoch nicht generell dafür zuständig, sondern häufig sind die Anwohner selbst für die Reinigung verantwortlich.

Unterschiedliche Verantwortungsbereiche

DIe Organisation der Straßenreinigung ist in den verschiedenen Stadtteilen unterschiedlich geregelt: Sör übernimmt nur innerhalb des Mittleren Rings (Nordring, Ben-Gurion- Ring, Bayernstraße, Frankenstraße, Von-der-Tann-Straße) komplett die Reinigung der Gehwege, sämtlicher Plätze und der Fahrbahnen. Dazu gehört auch die flächendeckende Entsorgung des Silvestermülls. Das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings wird in den maßgeblichen Regelwerken zur Straßenreinigung als "Zwangsreinigungsgebiet A" bezeichnet. Hier sind die Anlieger von ihrer Reinigungspflicht auf den öffentlichen Straßen entbunden, müssen dafür aber Straßenreinigungsgebühren entrichten.

In Bezirken außerhalb des Mittleren Rings (Zwangsreinigungsgebiet B) werden ausschließlich die Fahrbahnen komplett von Silvestermüll und anderem Kehricht gereinigt, soweit dies mit Großkehrmaschinen möglich ist, nicht aber die Gehwege. Für die Sauberkeit der Gehwege sind hier – wie auch im restlichen Stadtgebiet – die Anlieger zuständig. Somit fallen im Reinigungsgebiet B  für die Anlieger lediglich Gebühren für die Reinigung der Straße an.

Auf das zunehmende Abbrennen von Silvesterfeuerwerken in öffentlichen Grünanlagen und in deren Umfeld sowie in und um Wasseranlagen reagiert Sör mit einer dringenden Bitte: Da zurückgelassene Flaschen, Scherben, Verpackungen, Böllerreste und dergleichen auf den Wiesen und im Wasser erst mit Beginn der Pflegearbeiten im Frühjahr entsorgt werden, sind alle Bürgerinnen und Bürger angehalten, die Feuerwerksreste aus den Naherholungsgebieten zu beseitigen, weil sie eine Gefahr für Waldtiere, Wasservögel und Fische, nicht zuletzt für die Natur darstellen. Zudem muss beim Abbrennen von Feuerwerken unbedingt ausreichend Abstand zu Sträuchern, Bäumen und angehäuften Laubhafen eingehalten werden.

2013/14 entsorgte Sör 17 Tonnen Silvestermüll. 2012/13 waren es 17 Tonnen, 2011/12 rund 15 Tonnen, 2010/11 "nur" 10 Tonnen. Es fällt also von Jahr zu Jahr mehr Silvestermüll an.

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