Spielplatz-Sabotage in Nürnberg: Wer steckt dahinter?

27.10.2020, 06:45 Uhr
An zwei Spielplätzen in Nürnberg-Langwasser hat ein oder mehrere Täter Schrauben an Kletternetzen entfernt. In einem Fall hat sich ein Siebenjähriger schwer verletzt. Die Polizei ermittelt.

© imago stock&people An zwei Spielplätzen in Nürnberg-Langwasser hat ein oder mehrere Täter Schrauben an Kletternetzen entfernt. In einem Fall hat sich ein Siebenjähriger schwer verletzt. Die Polizei ermittelt.

Heimtücke wird im Duden als hinterlistige Bösartigkeit beschrieben. Für Heimtücke gibt es auch noch andere Begriffe: Arglist, Hinterhalt, Täuschung, Überlistung. Wer Schrauben an einem Kletternetz auf einem Spielplatz absichtlich entfernt, um Kindern zu schaden, der handelt heimtückisch. So geschehen an zwei Spielplätzen in Nürnberg-Langwasser. Beide Tatorte liegen nahe beieinander, der eine in der Wetterstein-, der andere in der Zugspitzstraße. Wann genau die Schrauben an den beiden Kletternetzen gelöst wurden, lässt sich derzeit nicht feststellen.

Klar aber ist: Am 25. August 2020 stürzte ein siebenjähriger Junge auf dem Spielplatz an der Zugspitzstraße deshalb in die Tiefe und brach sich den Arm. Im zweiten Fall konnte ein derartiger Unfall rechtzeitig verhindert werden, weil - sensibilisiert durch den ersten Fall - die Spielplätze verstärkt nach Manipulationen an Spielgeräten kontrolliert werden. Am 24. September entdeckte man, dass wieder drei Schrauben an einem Kletternetz, diesmal auf dem Spielplatz an der Wettersteinstraße, fehlten. Dass sich die Schrauben von selbst gelöst haben, schließen die Ermittler aus. Viel naheliegender ist, dass jemand Werkzeug verwendete, um die Verankerungen zu lockern.

Polizei und Sicherheitswacht bestreifen Spielplätze verstärkt

Im ersten Fall hat die städtische Wohnungsbaugesellschaft (wbg), die den Spielplatz unterhält, vor dem Unfall die Geräte noch prüfen lassen. Laut wbg war das Kletternetz in einem einwandfreien Zustand. Die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd ermittelt seitdem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Eine Spur, auf den oder die Täter gibt es laut Polizei noch nicht. "Die betroffenen Spielplätze werden weiterhin sowohl durch Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd, als auch von den Mitarbeitern der Sicherheitswacht verstärkt bestreift", sagt Polizeisprecher Marc Siegl auf Anfrage.

Ein Blick ins Archiv bringt ähnliche Beispiele wie diese zutage. Am 25. Mai 2019 spannten zwei Personen an der Wöhrder Wiese in Nürnberg eine Hundeleine über den Rad- und Fußweg. Eine stadtbekannte Solo-Harfenistin war in diesem Moment dort mit ihrem Fahrrad unterwegs. Sie verfing sich in der Schnur und stürzte. Sie erlitt einen Schädelbruch und lag kurzzeitig auf der Intensivstation. Ermittelt wurde gegen die Täter wegen Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.

Opfer erlitt einen Halswirbelbruch

Drei Jahre und drei Monate musste ein Mann hinter Gitter, der in Berching (Kreis Neumarkt) im Mai 2017 eine kaum sichtbare Nylonschnur am Main-Donau-Kanal gespannt hatte. Ein 54-Jähriger fuhr dort mit seinem Rad entlang, die Schnur riss ihn aus dem Sattel. Die Folge: Bruch des sechsten Halswirbels, Quetschung einer Bandscheibe, Prellungen, Platzwunde und eine Verletzung am Kehlkopf. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ging von einem heimtückischen Mordversuch aus, der Vorsitzende im Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung.

Was treibt Täter zu solchen Taten? Nimmt man die beiden noch ungeklärten Fälle auf den Spielplätzen "ist das gar nicht so einfach, Mutmaßungen über die Motivation des oder der Täter anzustellen", findet Gabriele Kett-Straub. Sie ist Professorin am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen. Als Täter könnten Jugendliche infrage kommen, denen es um Mutproben geht und die ihre Grenzen austesten wollen. "Typischerweise handelt es sich dann um Delikte, die eine Gruppe gemeinsam begeht."

Ist ein "kühl kalkulierender Einzeltäter" am Werk?

Auf der anderen Seite kann hier aber auch ein "kühl kalkulierender Einzeltäter" sein Unwesen treiben. Kett-Straub: "Auffallend ist doch, dass der Tatort speziell ein Kinderspielplatz war. Vielleicht handelt es sich bei dem Täter um einen Nachbarn, der sich schon lange von Kinderlärm gestört fühlt und jetzt zur Tat geschritten ist." Bei solchen Delikten spielen immer auch "Neutralisationstechniken" eine Rolle. Das heißt, dem Täter "fällt die Tat leichter, weil er kein konkretes Opfer vor Augen hat, sondern sogar verdrängt, was einem Kind schlimmes passieren kann", erklärt die Kriminologin.

Alles andere als ein dummer Streich

Die Strafen können bei extremen Fällen auch sehr drastisch ausfallen. Als am 8. Mai 2018 in Erlangen-Eltersdorf ein 20-Jähriger und ein 17-Jähriger nachts Pflastersteine von einer Autobahnbrücke auf die A3 und dann auch noch auf einen Regionalzug warfen, war das kein dummer Streich mehr.

Heimtückisch: Wenn Personen Pflastersteine oder Betonbrocken von Autobahnbrücken werfen, sind die Opfer arg- und wehrlos. Im August 2000 zertrümmerte ein Stein die Windschutzscheibe eines Pkw, der auf der A 5 in Richtung Kassel unterwegs war (Bild). Wie durch ein Wunder wurde dabei niemand verletzt. Einen ähnlichen Fall gab es im Mai 2018 auf der A3 bei Erlangen-Eltersdorf.

Heimtückisch: Wenn Personen Pflastersteine oder Betonbrocken von Autobahnbrücken werfen, sind die Opfer arg- und wehrlos. Im August 2000 zertrümmerte ein Stein die Windschutzscheibe eines Pkw, der auf der A 5 in Richtung Kassel unterwegs war (Bild). Wie durch ein Wunder wurde dabei niemand verletzt. Einen ähnlichen Fall gab es im Mai 2018 auf der A3 bei Erlangen-Eltersdorf. © Jürgen_Mahnke

Im Urteil legten die Richter der Jugendkammer I am Landgericht Nürnberg-Fürth fest: Es war versuchter Mord in sechs Fällen, vorsätzlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung. Eine heimtückische Attacke auf arg- und wehrlose Opfer. Zu tödlichen Unfällen kam es glücklicherweise nicht. Der 20-Jährige muss eine Jugendstrafe von vier Jahren Haft verbüßen, der 17-Jährige dreieinhalb Jahre.

"Mit so drastischen Folgen ist bei den Spielplätzen vermutlich nicht zu rechnen", sagt Kriminologin Gabriele Kett-Straub. "Doch auch hier nimmt ein Täter billigend in Kauf, dass sich ein Kind erheblich verletzt." Strafen wegen gefährlicher oder gar schwerer Körperverletzung stehen im Raum. "Damit hat man längst den Bereich von Bagatelldelikten verlassen."

Hinweise zu den beiden Fällen auf den Spielplätzen in Nürnberg-Langwasser nimmt die Inspektion Süd unter der Telefonnummer (0911) 9482-114 oder -115 entgegen.

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