Stichwahl am Sonntag: So können Senioren im Heim wählen

26.3.2020, 15:16 Uhr
Am Sonntag darf ausschließlich per Briefwahl abgestimmt werden.

© Foto: Stefan Blank Am Sonntag darf ausschließlich per Briefwahl abgestimmt werden.

Wer wird neuer Oberbürgermeister: Marcus König (CSU) oder Thorsten Brehm (SPD)? Diese Frage wird am Sonntag aufgrund der Corona-Krise ausschließlich per Briefwahl entschieden. Während sich in den vergangenen Tagen zahlreiche Nürnbergerinnen und Nürnberger darüber beschwert haben, dass ihre Briefwahlunterlagen noch immer nicht zugestellt waren, stehen unzählige ältere Menschen, die in Senioren- oder Pflegeheimen leben, vor einem weiteren Problem.

Viele von ihnen haben sich bei früheren Wahlen helfen lassen und nahe Verwandte oder Angehörige als Bevollmächtigte eingesetzt, die ihren Wahlschein ausfüllten. Das wird am Sonntag nahezu unmöglich sein. Aufgrund des grassierenden Coronavirus herrscht ein striktes Betretungsverbot in Pflege- und Altenheimen, aber auch in weiteren stationären Einrichtungen wie etwa in Krankenhäusern.


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Wie schon bei früheren Entscheidungen gilt aber auch bei dieser Stichwahl: Wer es nicht schafft, seine Wahlentscheidung eigenständig zu Papier zu bringen – sei es etwa, weil er zu schlecht sieht oder gerade beide Hände bandagiert sind – kann eine Person seines Vertrauens bestimmen, die den Wahlschein ausfüllt, erklärt Nürnbergs Wahlleiter Wolf Schäfer. Das muss also keineswegs ein Verwandter oder Angehöriger sein, sondern könnte auch jemand vom Heimpersonal sein.

In den Einrichtungen des NürnbergStifts unterstützen soziale Betreuungskräfte die Bewohnerinnen und Bewohner individuell. Leiter Michael Pflügner unterscheidet drei Gruppen: Ein Teil kann selbstständig von seinem Wahlrecht Gebrauch machen und sein Kreuzchen setzen, ein anderer braucht Unterstützung, sei es beim Ausfüllen der Unterlagen oder dem richtigen Eintüten derselbigen. Ein dritter Teil ist gar nicht mehr ansprechbar.

Erklärter Wille ist entscheidend

Wahlleiter Schäfer betont, dass nur eine technische Hilfe erlaubt ist. Gehen gesetzliche Betreuer oder Heimmitarbeiter lediglich davon aus, den Wählerwillen der Person zu kennen, berechtigt sie das nicht, das Kreuzchen an der einen oder der anderen Stelle zu machen. "Das wäre Wahlfälschung", sagt Schäfer. Sie müssen nach dem erklärten Willen der wählenden Person handeln. "Eine Bevollmächtigung zur Abgabe der Stimme gibt es nicht."

Bis Ende 1991 hatten Personen, die unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft standen, kein Wahlrecht. Der Gedanke dahinter war, dass Wähler selbstständig sein sollten. Seit 1992 sind nicht mehr automatisch alle Personen, die unter Betreuung stehen, vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Hat ein Demenzkranker einen lichten Moment und macht sein Kreuzchen, zählt seine Stimme auch. Pfleger dürfen ihn durchaus auch an die Wahl erinnern. Ist er aufgrund seiner Erkrankung allerdings nicht in der Lage, ein Kreuz zu machen oder seinen Wählerwillen so zu formulieren, dass eine vertraute Person dies für ihn übernehmen kann, verfällt seine Stimme.

Im NürnbergStift werden die Wahlbriefe von den sozialen Betreuungskräften eingesammelt und verschickt, sobald sie ausgefüllt sind. Auch wenn viele Briefwahlunterlagen erst spät bei den Wählerinnen und Wählern eingegangen sind oder erst noch eingehen, ist Leiter Michael Pflügner zuversichtlich, dass sie rechtzeitig an der richtigen Stelle ankommen werden.


Wegen Stichwahl: Post leert am Samstagabend alle Briefkästen


Damit das bei der gesamten Wählerschaft der Fall ist, hat die Deutsche Post angekündigt, eine Sonderschicht einzulegen. Zusätzlich zu den regulären Leerungszeiten werden am Samstagabend um 18 Uhr nochmals alle Briefkästen in Bayern geleert. Anschließend sollen die Wahlbriefe in die Verteilzentren gebracht und am Sonntag rechtzeitig zugestellt werden.

Wer noch später dran ist, hat am Sonntag von 14 bis 18 Uhr die Möglichkeit, seinen Wahlbrief an verschiedenen Nürnberger Schulen in eine Wahlurne zu werfen, bevor um 18 Uhr die Auszählung beginnt.

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