Straßensanierung: 28 Fischbacher klagen gegen die Stadt

20.1.2015, 06:00 Uhr
Die Anwohner lehnen die späte Rechnung für die Sanierung ab.

© Michael Matejka Die Anwohner lehnen die späte Rechnung für die Sanierung ab.

Insgesamt 31 Anlieger fanden den Bescheid noch vor dem 1. Advent in ihren Briefkästen. "Zu zahlen waren diese Beiträge bis zum 29. Dezember 2014", erläutert Jürgen Jordan von der Nürnberger Bürgerinitiative Altenfurt-Fischbach gegen die Abgabe. "Eine Zahlung unter Vorbehalt war nicht wirksam, falls man Widerspruch einlegen wollte", erklärt er. Hierfür sei ein schriftlicher Widerspruch erforderlich. "Inzwischen haben alle bezahlt und 28 Hausbesitzer sich an einer Prozessgemeinschaft beteiligt."

"Innerhalb von vier Wochen musste ich 5500 Euro berappen", erregt sich Ernst Rupprecht. "Da sind meine 1800 Euro direkt Peanuts", spöttelt Wieland Drieschner. Die verärgerten Ruheständler berichten von einer 90-jährigen pflegebedürftigen und fast blinden Witwe, die aus ihren Altersersparnissen rund 4000 Euro an die Stadt bezahlen musste.

Auch Jürgen Jordan wurde als Anlieger mit 3000 Euro zur Kasse gebeten. Die Begründung der Stadt: Die neue Fahrbahn gilt als besondere Verbesserung für die Anwohner. "Bis zum Kanalbau war die Fahrbahn in der Börnestraße intakt. Durch die unsachgemäße Wiederherstellung der Straßendecke durch den Spartenträger Sun Stadtentwässerung und Umweltanalytik entstanden Frostschäden, die behoben wurden. Jetzt haben wir wieder eine intakte Fahrbahn. Wo ist die Verbesserung?", fragt er.

Streit über Auslegung

Der beauftragte Rechtsanwalt Janus Galka hat laut Jordan nun bis Ende Januar Zeit, die Widersprüche zu begründen. Kern der Klage wird die Auslegung der Straßenausbaubeitragssatzung durch die Stadt Nürnberg sein. Einerseits werde die Notwendigkeit eines Vollausbaus nicht anerkannt und andererseits die unterschiedliche Handhabung durch die Stadt beklagt. Jordan: „Diese Klage richtet sich nicht gegen das Kommunalabgabengesetz (KAG), denn das ist Landesgesetz und hat die Stadt Nürnberg nicht zu vertreten. "Uns geht es um die Auslegung durch die Stadt."

Um die Rechtmäßigkeit herauszufinden, wurden einige Anwohner beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör) vorstellig. "Entgegen den Beteuerungen, alle Schriftstücke und Rechnungen vor Ort überprüfen zu können, durften wir die Gutachten nicht einsehen", klagt Jordan.

Besonders fuchst die Fischbacher, dass jeder Straßenzug trotz identischer Baumaßnahmen anders bewertet wird. "In der Hallerweiher- und der Anzengruberstraße mussten die Anwohner nach dem Kanalbau nur die Gehsteige, aber nicht die Fahrbahn bezahlen", weiß Jordan und forderte dafür eine plausible Erklärung von der Stadt. Auf Anfrage teilte Sör ihm schriftlich mit, dass in den genannten Straßen "bereits vor dem Kanalbau ein ausreichend starker Fahrbahnaufbau vorhanden gewesen sei, anders als in der Börnestraße, die einen wesentlich geringeren Straßenaufbau aufwies".

Zweiter Bürgermeister und Sör-Chef Christian Vogel betont, dass man sich über die Klage "freue". "Dann bekommen wir endlich rechtliche Klarheit über die Straßenausbaugebühren", betont er.

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