Nur an wenigen Orten erlaubt

Streusalz-Verbot: In Nürnberg kann es teuer werden

19.12.2022, 14:24 Uhr
So bitte nicht! Der Einsatz von Streusalz auf öffentlichen Wegen ist in Nürnberg sowieso verboten – außer an besonders gefährlichen Stellen. Und wenn schon Salz, dann bitte nach dem Motto: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.

© dpa So bitte nicht! Der Einsatz von Streusalz auf öffentlichen Wegen ist in Nürnberg sowieso verboten – außer an besonders gefährlichen Stellen. Und wenn schon Salz, dann bitte nach dem Motto: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Zulässig sind nur Streumittel, "die eine nachhaltige abstumpfende Wirkung haben wie zum Beispiel Sand, Split oder Granulat", heißt es in den Vorgaben der Stadt. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) weist darauf hin, dass Anlieger ausschließlich auf Privatgrund Salz einsetzen dürfen. Doch auch dort sollte aus ökologischen Gründen "zurückhaltend dosiert werden".

Vom strikten Verbot ausgenommen sind lediglich besonders gefährliche Stellen, etwa Treppen oder steile Wege und Straßen. Das gilt dann nicht nur bei Privatleuten, sondern auch auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Für den Winterdienst im Nürnberger Straßennetz sind SÖR, das Staatliche Bauamt und die Autobahnmeisterei Fischbach zuständig. Die Gehwege sind Privatsache – "es sei denn, sie verlaufen vor öffentlichen Gebäuden", so André Winkel von SÖR. Dann kümmere sich die Stadt darum und verwende als Streumittel hauptsächlich Blähton: "Der hat gegenüber Split den Vorteil, dass er weniger Schäden an Fahrzeugen anrichtet und ist für uns deshalb die beste Alternative."

Wer nach dem Schneeräumen zur Sicherheit noch drohender Schnee- und Eisglätte vorbeugen möchte, muss das Material dazu selbst kaufen. Die im öffentlichen Raum aufgestellten Streugut-Kästen sind ausschließlich für den städtischen Winterdienst gedacht. "Nur so kann die Stadt die Erfüllung ihrer eigenen gesetzlichen Sicherungsverpflichtungen gewährleisten", heißt es in einer Pressemitteilung.

Split und Granulat gibt es in haushaltsüblichen Mengen nicht nur in Baumärkten, sondern auch bei den vom Roten Kreuz betriebenen Wertstoffhöfen und den SÖR-Betriebshöfen (Großreuther Straße 117 und Donaustraße 90).

In der Innenstadt wird auf Gehwegen vor Privatgrundstücken heutzutage kaum mehr von den Hauseigentümern oder Ladeninhabern selbst geräumt oder gestreut. Häufig engagieren sie private Winterdienste. Doch auch die kennen die Vorschriften und müssen sie einhalten. Die Firma Netto Clean beispielsweise setzt Salz nur ein, "wo es nicht anders geht", sagt Geschäftsführer Önder Akbaba. Er meint damit etwa Lkw-Rampen, über die Waren angeliefert werden. "Das ist aber im industriellen Bereich." An solchen Orten werden weder Hunde ausgeführt noch Straßenbäume oder andere Pflanzen geschädigt.

Doch pfundweise Salz bringe sein Dienst auch an solchen Orten nicht aus. Schließlich gebe es Spezialschaufeln als Dosierhilfen. Akbaba gibt allerdings zu bedenken, dass die Geschäftsführer bei den Einsätzen nicht mitfahren können, um zu kontrollieren, "dass da nicht ganze Salzbatzen hingeschmissen werden".

Wer beim unberechtigten oder mengenmäßig übertriebenen Salzstreuen erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Wie viel, hängt davon ab, wie schwerwiegend der Verstoß ist "und ob es sich um einen Privatmann oder einen privaten Räumdienst handelt", erläutert SÖR-Fachmann André Winkel. Zwar können weder SÖR noch andere städtische Einrichtungen Kontrollen durchführen. Aber jeder, der den Missbrauch von Streusalz beobachtet, kann Anzeige erstatten.

Dieser Artikel erschien erstmals 2019 und wurde aktualisiert.

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