Taxifahrer ließen Clubfan mit Blindenhund Mickey stehen

12.5.2018, 05:57 Uhr
Taxifahrer ließen Clubfan mit Blindenhund Mickey stehen

© Andreas Arnold/dpa

Wenn Johann Mühlbauer in der Taxizentrale anruft, gibt er immer an, dass auch sein Blindenhund Mickey mit muss. Auch die Antworten ähneln sich jedes Mal. Mitarbeiter nehmen die Infos auf und weisen den blinden 38-Jährigen darauf hin, dass er den Vierbeiner nicht erwähnen müsste. Taxifahrer seien verpflichtet, den Blindenhund mitzunehmen. "Genauso habe ich das bis Sonntag auch völlig unproblematisch erlebt", sagt Mühlbauer.

Als er nach den Feierlichkeiten in der Nähe des FCN-Vereinsgeländes wie gewohnt ein Taxi ruft und Mickey anmeldet, wird Mühlbauer, der mit einer Freundin und einem Kumpel – beide sehend – unterwegs ist, wenig später abgewiesen. "Ich nehme keinen Hund mit und muss das auch nicht", erklären ihm drei Fahrer hintereinander – und rollen ohne ihn weiter. Erst beim vierten Taxi hat er Erfolg.

Doch wie müssen sich Männer und Frauen hinterm Lenkrad verhalten? "Das ist klar geregelt", sagt Reinhold Gast, Vorstandsmitglied der Taxizentrale Nürnberg. Die Taxiordnung sieht vor, dass Fahrer Blindenhunde mitnehmen müssen – bevorzugt, wie Gast betont. Stehen mehrere Personen in einer Warteschlange, sind sehbehinderte Personen samt Blindenhund zuerst zu befördern.

"Bei der Vermittlung achten wir darauf, dass wir lieber ein Taxi zum Kunden schicken, dessen Fahrer Hunde mag", erklärt Gast. Extra anmelden müsse man einen Blindenhund aber nicht. Einen Gepäckzuschlag habe es früher einmal gegeben, inzwischen nicht mehr. "Wenn Kunden einen größeren Hund dabeihaben, raten wir ihnen, einen Kombi zu bestellen", erklärt Gast.

Kombis mit einem Hundegitter

Was kleiner ist als ein kleiner Schäferhund, dürfte problemlos im Fußraum des Beifahrers Platz finden. Für größere Vierbeiner sind Kombis mit einem Hundegitter ausgestattet. Und wie sieht es mit Katzen aus? "Ich habe selbst welche", sagt Gast, "das ist immer ein Riesentheater, die turnen überall herum." Deshalb sollten sie während der Taxifahrt in einer Box untergebracht werden. Damit sich Fälle wie der von Johann Mühlbauer nicht wiederholen, will Gast in einem Rundschreiben sämtliche Fahrer noch einmal auf ihre Verpflichtung hinweisen.

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