Taxis und Co.: Kleine Revolution auf deutschen Straßen

5.3.2021, 21:35 Uhr
Das neue Personenbeförderungsgesetz macht das Leben der Taxifahrer auch in Nürnberg nur bedingt leichter.

© Roland Fengler, NN Das neue Personenbeförderungsgesetz macht das Leben der Taxifahrer auch in Nürnberg nur bedingt leichter.

Es war eine kleine Revolution, die da im Deutschen Bundestag stattfand – zumindest eine Revolution für den Straßenverkehr in deutschen Städten und Gemeinden. Unter dem Aktenzeichen „19/26175“ befassten sich die Abgeordneten damit, wie die Gesetzeslage der Realität der Personenbeförderung angepasst werden kann. Denn schon lange gibt es zum Beispiel private Fahrdienste, die aber rechtlich in einem Graubereich existieren. Ganz zu schweigen davon, dass auch weitere Dienstleistungsangebote existieren, die irgendwo zwischen Taxis und öffentlichem Nahverkehr liegen.

Mit der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes, über viele Jahre hinweg diskutiert, will eine Mehrheit aus Union, SPD und Grünen den geänderten Anforderungen gerecht werden. So erhält etwa der „bedarfsgesteuerte Linienverkehr“ nun eine rechtliche Grundlage. Damit sind Modelle gemeint, die den bereits bekannten Rufbussen ähneln. Kunden können per App ein Fahrzeug bestellen, das sie von einem bestimmten Ort abholt und auf dem Weg auch noch andere Personen mit ähnlichen Zielen mitnimmt. „Gebündelter Bedarfsverkehr“ nennt sich das.

Kein Novum

Für Christian Linz, Vorstandsvorsitzender der Genossenschaft der Nürnberger Taxiunternehmer, kein Novum: „Im Taxigewerbe machen wir das schon sehr lange, etwa für Schulkinder oder auch VAG-Mitarbeiter und im Schienenersatzverkehr.“ Linz kritisiert, dass sich die Politik hier von den „Neuen“ auf dem Markt blenden lasse. „Da kommen neue Anbieter, machen einen auf Start-up, geben ihrer Idee einen hippen Namen wie ,Pooling‘ und schon ist das gut. Das wäre, wie wenn wir den Transport von VAG-Mitarbeitern, der im Prinzip genau das Gleiche ist, nicht mehr ,Mitarbeitertransport‘ sondern ,staff mobility‘ nennen würden. Die neuen Anbieter haben da das Rad nicht neu erfunden.“

Linz glaubt außerdem, dass der „gebündelte Bedarfsverkehr“ nie ein relevanter Sektor wird. „Dieses Thema ist hoch aufgehängt an einem Mythos. Die Menschen wollen mit anderen überhaupt kein Fahrzeug teilen. Wenn in einer Straßenbahn vier Menschen sitzen, dann sitzen die immer so weit wie möglich auseinander und nie alle zusammen in einer Vierer-Sitzgruppe.“
Und selbst wenn die Menschen „poolen“ wollten, glaubt Linz, dass das Konzept sich nur schwer umsetzen lässt. „Ein Beispiel: Wer nimmt sich am Freitagmorgen um 7 Uhr ein Taxi? Die Oma, die zum Arzt muss, Schulkinder, der Geschäftsmann auf dem Weg zum Termin und vielleicht noch der Alkoholisierte vor der Disco – in 1000 Jahren fahren die nicht die gleiche Strecke.“

Mit der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes sollen auch Mietwagenvermittler wie die Firma Uber über einen klareren rechtlichen Rahmen verfügen. Bisher gilt die Regel, dass auftragslose Mietwagen zum Betriebssitz zurückkehren müssen und nicht, wie ein Taxi, auf Kunden warten dürfen. Das bleibt zwar prinzipiell so, aber die Anbieter dürfen einige wenige weitere Abstellorte für ihre Fahrzeuge bestimmen. Das ist ein Kompromiss, um nicht jedes Mal ökologisch und ökonomisch sinnlose Rückfahrten zur „Basis“ zu erzwingen.

Ortskundeprüfung entfällt

Eine andere Neuerung betrifft die Taxifahrer selbst. Sie müssen künftig nicht mehr die gefürchtete Ortskundeprüfung absolvieren, in der sie zur Lage bestimmter Stadtviertel, Straßen und Ausflugsziele befragt werden. Stattdessen reicht es, wenn sie ein Navigationsgerät vorweisen können, das dem Stand der Technik entspricht.

Wenn Taxis auf Bestellung kommen, sollen Kommunen außerdem für Routen zu gefragten Zielen wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Messen feste Streckenpreise festlegen können. Für Christian Linz eine sinnvolle Entscheidung: „Wir haben diesen Wunsch mehrfach vorgebracht.“ Bislang durften Fahrer oder die Taxizentrale den Preis für eine Fahrt vorab nur schätzen, gezahlt werden musste am Ende, was tatsächlich auf dem Taxameter stand. „Vielen Fahrgästen geht es dabei nicht um den schmalen Taler, sie wollen einfach nur einen fixen Preis wissen“, sagt Linz.

"Vom Aussterben bedroht! - Scheuer trägt Taxi zu Grabe" steht auf einem Sarg, der auf dem Dach eines Taxis befestigt vor der Staatskanzlei steht. Unter dem Motto "Stoppt Uber - stoppt Scheuer" protestieren Taxifahrer in einem Autokorso vor der Staatskanzlei in Wiesbaden Anfang März gegen geplante Neuregelungen im Personentransportgewerbe.

"Vom Aussterben bedroht! - Scheuer trägt Taxi zu Grabe" steht auf einem Sarg, der auf dem Dach eines Taxis befestigt vor der Staatskanzlei steht. Unter dem Motto "Stoppt Uber - stoppt Scheuer" protestieren Taxifahrer in einem Autokorso vor der Staatskanzlei in Wiesbaden Anfang März gegen geplante Neuregelungen im Personentransportgewerbe. © Boris Roessler, dpa

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) legte Wert darauf, dass alles in allem ein „ausgewogener Kompromiss“ zwischen allen Anbietern gefunden worden sei. „Wir reden weder über eine Lex Uber noch über ein Taxi-Schutzgesetz“, sagte er. Aber die Politik könne nicht dem Verbraucherverhalten und neuen Mobilitätsangeboten hinterherlaufen.
AfD, Linkspartei und FDP äußerten sich kritisch. So vermisst die Linke einen ausreichenden Schutz der Beschäftigten vor prekären Arbeitsverhältnissen durch private Mietwagenanbieter. Es entstehe zudem eine wenig zuträgliche Konkurrenz für den öffentlichen Nahverkehr.

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