Tierparkgesellschaft fordert: "Macht alle Zoos wieder auf"

23.3.2021, 11:48 Uhr
In Niedersachsen hat ein Gericht bestäigt, dass Besuche im Tiergarten nicht anders zu bewerten sind als Spaziergänge.

© Roland Huber In Niedersachsen hat ein Gericht bestäigt, dass Besuche im Tiergarten nicht anders zu bewerten sind als Spaziergänge.

Sechs Tage lang war der Tiergarten in Nürnberg geöffnet. Für die Kasse, so sagt Tiergarten-Direktor Dag Encke, habe dieses Intermezzo kaum etwas gebracht. "Wohl aber für die Seele! Die Gäste waren so froh und dankbar, dass sie wieder zu uns kommen durften - und haben uns mit viel Anerkennung und Wertschätzung bedacht." Inzwischen jedoch sind Pfleger und Tiere wieder unter sich. Der anhaltende Inzidenzwert über 100 hat das Zoo-Vergnügen schnell beendet.

Aufmachen. Jeden Tag. Und zwar unabhängig von diesem Wert. Das verlangt die Deutsche Tierparkgesellschaft, Deutschlands mitgliederstärkster Zooverband. "Ein Besuch im Zoo oder Tierpark ist nicht anders zu bewerten als ein Spaziergang an der frischen Luft", behauptet Nils Kramer, Vizepräsident der Gesellschaft. Seiner Ansicht nach seien die Zoos auf die Hygienebestimmungen ausreichend vorbereitet. Außerdem gebe es ausreichend Platz um den erforderlichen Abstand einzuhalten.

Geringes Infektionsrisiko

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen teilte jetzt in einem Eilbeschluss diese Einschätzung. "Das Infektionsrisiko bei Aufenthalten im Freien ist von vorne herein vergleichsweise gering und kann durch mildere Maßnahmen als eine Schließung hinreichend effektiv reduziert werden", heißt es in der Begründung.

Encke schätzt die Lage grundsätzlich auch so ein. Während der sechs Besuchstage waren die Leute sehr diszipliniert, berichtet er. "So als wollten sie zeigen: Schaut, wir halten uns daran, damit weiterhin geöffnet bleibt." Wenn jemand ohne Maske zu sehen war, "dann stand er nur kurz Abseits um mal Durchzuatmen. Die Wege bei uns sind anstrengend." Die einzelnen Häuser blieben vorschriftsgemäß abgesperrt, Besucher haben ausnahmslos mit Verständnis reagiert.


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Private stehen unter Druck

Daraus die Forderung abzuleiten, den Tiergarten wieder zu öffnen - so weit möchte Encke nicht gehen. "Denn all dem gegenüber steht, dass wir einen Einzugsradius von 150 Kilometern haben. Was dies epidemologisch bedeutet, müssen andere beurteilen." Dag Encke räumt aber ein, dass sein Abwägen auch aus einer gewissen Komfortzone kommt: "Wir sind eine städtische Einrichtung. Privat geführte Tierparks stehen da ganz anders unter Druck."

((Platzhalter)

Würde man einen solchen Tierpark in Nürnberg führen und öffnen wollen, so könnte sich der Weg nach Ansbach zum Verwaltungsgericht durchaus lohnen, sagt der Nürnberger Rechtsanwalt Eser Polat, der vor kurzem für sich eine Aufhebung der Maskenpflicht in der Innenstadt erwirkt hat. "Der Grundgedanke lässt sich übertragen", sagt Polat. "Wenn unter freiem Himmel und mit den entsprechenden Auflagen der Sicherheitsabstand gewährleistet ist, dann darf der Inzidenzwert keine Rolle für die Frage der Öffnung des Zoos spielen."


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Allerdings: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und die private Klage eines Tiergartenbesuchers wird wohl kaum Erfolg haben. Polat: "Da müsste sich schon um eine Basisdienstleistung handeln - und der Besuch des Tiergartens wird kein Grundbedürfnis des täglichen Lebens sein."

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