Tödliche Stöße vor die S-Bahn: Urteil gegen zwei Jugendliche rechtskräftig

5.8.2020, 09:14 Uhr
Zwei Jugendliche aus Heroldsberg sind gestorben, als sie auf den Gleisen der Nürnberger S-Bahn-Station Frankenstadion von einem Zug erfasst wurden. Der ganze Ort trauerte.

© News5/Merzbach Zwei Jugendliche aus Heroldsberg sind gestorben, als sie auf den Gleisen der Nürnberger S-Bahn-Station Frankenstadion von einem Zug erfasst wurden. Der ganze Ort trauerte.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hatte die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth die beiden Angeklagten im Dezember vergangenen Jahres zu drei Jahren und drei Monaten bzw. drei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt. Die Kammer analysierte damals ganz genau, was in der Nacht vom 26. Januar 2019 am Bahnsteig passierte. Die Richter zeigten sich davon überzeugt, dass einer der Angeklagten sich am Rucksack eines der getöteten Jungen zu schaffen gemacht hat. Er wurde darauf angesprochen und reagierte aggressiv. Die beiden späteren Opfer haben sich nicht provozieren lassen und sich ruhig verhalten.

Später aber kam es – den Grund dafür konnte das Gericht nicht klären – zu einer Auseinandersetzung. Die Gewalt ging von der Gruppe aus, zu der auch die beiden Angeklagten gehörten. Das Gefährliche daran: Die Situation eskalierte ausgerechnet auf engstem Raum zwischen Treppengeländer und Bahnsteig. Die Angeklagten schubsten die beiden Jugendlichen ins Gleisbett – just in dem Moment, als ein Zug mit 88 Kilometern pro Stunde durch den Bahnhof rauschte. Ein weiterer junger Mann, der ebenfalls ins Gleisbett gefallen war, konnte sich in letzter Sekunde retten.

Kein Tötungsvorsatz nachweisbar

Wie aber sollte man die beiden Jugendlichen dafür bestrafen? Die Nebenklage hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Die Kammer aber verurteilte die beiden Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Um der Forderung der Nebenklage folgen zu können, hätten die Richter den beiden Angeklagten einen Tötungsvorsatz nachweisen müssen. Das jedoch gelang der Jugendkammer nicht. Die Richter gingen nach der Beweisaufnahme davon aus, dass die Angeklagten mit der körperlichen Auseinandersetzung beschäftigt waren und gar nicht auf Züge geachtet haben. Auch war den Jugendlichen nicht nachzuweisen, dass sie den ersten Warnpfiff des Zugführers überhaupt gehört haben. Als der Zugführer einen zweiten Warnpfiff abgab, war es bereits zu spät und die beiden 16-Jährigen waren im freien Fall. Zudem konnte die Kammer kein Motiv dafür finden, warum die Angeklagten die beiden 16-Jährigen hätten töten wollen.


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Den Eltern der beiden getöteten Jugendlichen reichte das Urteil nicht. Die Nebenklage legte Revision ein. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler untersucht und entschieden: Die Revision wird zurückgewiesen, so Strafverteidiger Philipp Schulz-Merkel, der einen der beiden Angeklagten vor Gericht vertrat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.