Tödlicher Unfall auf A9: Autofahrer wollten Rettungsgasse nutzen

7.5.2020, 08:57 Uhr
Für den Fahrer des Zwölftonners kam jede Hilfe zu spät.

© ToMa Für den Fahrer des Zwölftonners kam jede Hilfe zu spät.

Für den Fahrer des Lastwagens, so die Einsatzkräfte vor Ort, kam wohl jede Hilfe zu spät. Er fuhr am Mittwochnachmittag nahezu ungebremst auf einen Stau auf, der sich wegen eines Motorradunfalls gebildet hatte. Die Wucht des Aufpralls war so gewaltig, dass das Führerhaus völlig demoliert wurde. Der Laster, der vor dem Zwölftonner stand, hatte einen Radlader geladen, der sich ins Führerhaus drückte. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des 57 Jahre alten Fernfahrers feststellen. 

Die Bergung des Opfers gestaltete sich laut einem Sprecher der Polizei Mittelfranken schwierig. Die Fahrbahn Richtung München musste komplett gesperrt werden. Insgesamt dauerte es rund drei Stunden, um die Unfallstelle zu räumen. Erst gegen 18 Uhr konnte die Polizei den linken Fahrstreifen wieder freigeben. Der Stau, der sich wegen des Unfalls bildete, war im Berufsverkehr nach Polizeiangaben mehrere Kilometer lang. 

Polizei unterband Fahren in Rettungsgasse

Insgesamt zieht die Polizei ein gemischtes Fazit, was das Verhalten der übrigen Autofahrer im Stau angeht. "Am Anfang hatten wir das übliche Problem, dass der ein oder andere nicht in der Lage ist rechts von links zu unterscheiden und dann in der Mitte drin steht", so Stefan Pfeiffer, Leiter der Verkehrspolizeiinspektion Feucht. Insgesamt habe es aber gut geklappt. Einige wenige Fahrzeuge hätten versucht, die Rettungsgasse entlang zu fahren, dagegen sei man aber eingeschritten. "Ansonsten sind wir ganz zufrieden, wie sich die Verkehrsteilnehmer heute verhalten haben", so Pfeiffer weiter.

Laut ihm kostet das illegale Befahren der Rettungsgasse mittlerweile über 300 Euro sowie einige Punkte in Flensburg. Werden auch noch Rettungskräfte bei ihrem Einsatz behindert, handelt es sich sogar nicht mehr nur um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern um einen Vergehenstatbestand, den der Richter dann auch mit einem Strafbefehl ahnden könne.


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