Trotz Ehe mit Nürnbergerin: Marokkaner wird abgeschoben

5.7.2017, 06:56 Uhr
Warum muss El Mustapha Foudda Deutschland verlassen? Das Innenministerium schweigt dazu bislang.

© dpa Warum muss El Mustapha Foudda Deutschland verlassen? Das Innenministerium schweigt dazu bislang.

Es war Dienstag um 13 Uhr, als es an der Wohnung von Martina Reedl in der Austraße in Nürnberg-Gostenhof klingelte. Vor der Türe stand eine Polizeistreife. Die Beamten haben einen Auftrag: Ihren Ehemann, El Mustapha Foudda, abzuholen. Der 25-Jährige soll in sein Herkunftsland Marokko abgeschoben werden. Kurz darauf sitzt ihr Ehemann in einem Polizeiwagen nach München. Am dortigen Flughafen wartet ein Flieger, der mehrere Flüchtlinge aufnimmt und als Ziel Marokko hat. Abflug: 17 Uhr.

Ein Wettlauf mit der Zeit begann für die 44-jährige Reedl. Sie informierte die Nürnberger Nachrichten und ihren Anwalt. Und fragt sich: "Wie kann es sein, dass sie meinen Ehemann abschieben?" Reedl ist seit Dezember 2016 mit El Mustapha Foudda, sie nennt ihn ihren "Sonnenschein", verheiratet. Ganz offiziell. Im Standesamt Nürnberg gingen sie den Bund der Ehe ein. Jetzt ist Reedl völlig aufgelöst, ihre Stimme zittert, sie weint. "Ich hätte nie gedacht, dass es so weit kommen könnte."

"Mann hat schwere gesundheitliche Probleme"

Das denkt sich auch ihr Rechtsanwalt, Karl Lehner. Der hat gleich nach ihrem Anruf einen Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht Ansbach und an die Stadt Nürnberg geschickt, um die Abschiebung zu stoppen. Doch der wurde am späten Nachmittag abgelehnt.

"Der Mann hat schwere gesundheitliche Probleme, er ist auf Medikamente angewiesen. Das ärztliche Attest liegt bei mir", sagt Lehner. Was ihn aber noch viel mehr erschreckt: "Ich habe am 17. Mai die Duldung meines Mandanten beantragt. Bis heute kam von der Stadt keine Reaktion. Und dann steht plötzlich die Polizei vor der Türe."

Im Innenministerium in München geht man derweil auf Tauchstation. "Wir geben bei einem laufenden Abschiebevorgang keine Auskunft", sagt Sprecher Martin Scholtyski.

Olaf Kuch, Leiter der städtischen Einwohner- und Ausländerbehörde, dazu: "Es geht in dieser Sache um kein Asylverfahren." Der Marokkaner sei ein abgelehnter Asylbewerber. Da er mit einer Deutschen verheiratet sei, gebe es jetzt die Möglichkeit auf Familiennachzug. Was Kuch dann aber erklärt, klingt mehr als kurios: "Er muss gehen, um dann wieder kommen zu können", sagt er. Die Behörde dürfe ihm gar keinen Aufenthaltstitel in Deutschland erteilen - auch wenn er mit einer Deutschen verheiratet sei.

"Der Mann wird wiederkommen"

El Mustapha Foudda müsse erst wieder in sein Herkunftsland, nach Marokko. Von da aus müsse er oder seine Frau den Familiennachzug beantragen, um wieder nach Deutschland kommen zu können. "Er muss Deutschkenntnisse nachweisen, die er sich im dortigen Goethe-Institut aneignen kann und seine Ehefrau muss für ihn in Deutschland sorgen können", erklärt Kuch. Beides habe bisher nicht ausgereicht.

Der Amtsleiter ist sich aber sicher: "Der Mann wird wiederkommen." Auch wenn er nach mehreren Versuchen den Deutschtest nicht schaffen sollte und auch der Lebensunterhalt für ihn in Deutschland nicht ganz gesichert sei, werde man innerhalb eines Jahres "im Rahmen des Ermessens" da etwas machen können. Schließlich ist die Ehe im Grundgesetz geschützt. Es müsse ermöglicht werden, zum Ehepartner zu fahren. Kuch: "In diesem Dilemma befinden wir uns."

Für die Reise nach Deutschland hat der 25-jährige Marokkaner vor über einem Jahr viel Geld aufbringen müssen, seine Mutter hatte es ihm gegeben, erzählt Ehefrau Martina Reedl. Den jetzigen Flug zurück nach Marokko bezahlt der Staat. Aber die Reise zu seiner Frau wieder nach Deutschland muss er finanziell wieder selbst stemmen.

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