V-Mann-Affäre im Landeskriminalamt: Nun ist der BGH gefragt

10.12.2020, 16:28 Uhr
Jahrelang rückte die "V-Mann-Affäre" das Landeskriminalamt (LKA) ins Zwielicht, nun verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall. (Archivbild)

© NN Jahrelang rückte die "V-Mann-Affäre" das Landeskriminalamt (LKA) ins Zwielicht, nun verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall. (Archivbild)

Rückblick: Im Herbst 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth massive Vorwürfe. Sechs frühere Spitzenermittler saßen im Landgericht auf der Anklagebank, ein tiefer Fall, der damit begonnen hatte, dass sie im Jahr 2009 einen Spitzel bei den „Bandidos“ eingeschleust hatten.

Die „Bandidos“ waren als international aktive Rocker damals im Visier des LKA, die Polizisten wollten dieses kriminelle Rocker-Milieu ausspionieren. Im Jahr 2009 gelang es, einen Amberger Nachtclubbetreiber, der über Kontakte ins Rotlichtmilieu verfügte, ins Regensburger Chapter der Bandidos zu bringen. Der Mann brachte mehr als ein Dutzend Vorstrafen mit, quasi ein Empfehlungsschreiben, um das Vertrauen der Rocker zu gewinnen.

Er bekam vom LKA eine Harley-Davidson und zog fortan mit seinen Rocker-Kumpanen herum. Als V-Mann darf er keine Straftaten begehen, er sollte Spitzel für den Staat sein. Doch sein Einsatz, so der damalige Anklagevorwurf, lief völlig aus Ruder – die Staatsanwaltschaft hielt den Polizeibeamten vor, sie seien selbst zu Kriminellen geworden, und hätten ihren Spitzel zu weiteren Straftaten angestichelt, in regelrecht angestiftet, unter anderem zu einem Baggerdiebstahl in Dänemark.

Akten manipuliert und Kollegen belogen

Als dieser Coup aufflog, sollen sie Akten manipuliert, Kollegen belogen und in früheren Gerichtsverfahren falsch ausgesagt haben. Tiefer können Polizeibeamte nicht sinken. Die Spitzenbeamten wurden, bei vollen Bezügen, vom Dienst suspendiert und saßen monatelang zu Hause.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld drei Jahre ermittelt, ein Staatsanwalt war eigens ein Jahr freigestellt worden. Nach einer akribisch geführten, monatelangen Hauptverhandlung wurde die Anklage immer wackliger, am Ende brach sie zusammen wie ein Kartenhaus: Im Sommer 2018 wurden vier Polizisten freigesprochen, zwei erhielten kurze Bewährungsstrafen. In der Revision am Bundesgerichtshof sind sich nun der Bundesanwalt und die Verteidigung einig in den bereits ergangenen Freisprüchen – ein Urteil soll am 22. Dezember fallen.