VAG-Mitnahmeverbot für E-Scooter: Immer mehr Proteste

4.6.2016, 06:00 Uhr
Die Busse und Bahnen der VAG haben keinen Platz für Elektro-Scooter.

© Scooter Die Busse und Bahnen der VAG haben keinen Platz für Elektro-Scooter.

Die Verkehrsbetriebe im VGN nehmen seit Januar, wie mehrfach berichtet, keine Fahrgäste mit E-Scooter mehr mit. Sie folgen damit einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Nach zwei Gutachten hatte der VDV seinen Mitgliedern geraten, aus Sicherheits- und Haftungsgründen E-Scooter nicht mehr zu transportieren. Die Gefahr für die Fahrgäste in Bussen und Bahnen sei zu groß, auch für die Scooter-Fahrer selbst.

Seitdem reißt der Protest der Betroffenen nicht ab. In Nürnberg hatten sie bereits eine Petition mit über 30:000 Unterschriften übergeben. Passiert ist seitdem nichts. "Nahverkehr ist für alle da!", sagt Jürgen Hösl, der selbst auf einen E-Scooter zur Fortbewegung angewiesen ist. Er empfindet das Mitnahmeverbot als einen Verstoß gegen die UN-Behindertenkonvention. Laut Artikel 9, Absatz 1, stehe Betroffenen eine Beförderung zu. Hösl ist überzeugt, dass sich Scooter-Fahrer in Bussen und Bahnen auch gut selbst festhalten könnten. Er regt eine Einzelfallprüfung an, ob E-Scooter-Nutzer dazu in der Lage sind. Die VAG könne durch einen Aufkleber eine Haftung ausschließen, Scooter-Besitzer könnten eine eigene Haftpflichtversicherungen vorlegen.

Die VAG antwortete ihm, dass sie auch weiterhin den VDV-Empfehlungen folgen werde. Zumindest, bis ein drittes Gutachten – "nach der Sommerpause" – vorliege. Das beinhalte auch juristische Fragen. Verwiesen wird auch auf einen Zwischenfall in Schwabach im Dezember, wo ein E-Scooter bei der Einfahrt in den Bus "mitsamt der Klapprampe" abgestürzt sei. Die Mitnahme von E-Scootern sei in Bussen und Bahnen nicht zu verantworten. Bei der VAG hält man es auch für ausgeschlossen, dass sich eine Versicherung findet, die Scooter-Fahrer absichere.

Die Verkehrsbetriebe wie auch OB Ulrich Maly antworteten Hösl, dass aus ihrer Sicht eine "Nichtmitnahme von E-Scootern keine Diskriminierung bestimmter Personen" darstelle.

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