Veranstaltungsverbot: 25 bayerische Schausteller ziehen vor Gericht

25.6.2020, 12:23 Uhr
Veranstaltungsverbot: 25 bayerische Schausteller ziehen vor Gericht

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Rund 25 Schausteller, Kirchweih-Lieferanten und -Veranstalter aus ganz Bayern wollen gerichtlich gegen das Verbot von Großveranstaltungen im Freistaat vorgehen. In der kommenden Woche soll ein entsprechender Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht werden, kündigt der Nürnberger Schausteller Pascal Wunderle an.

"Wir stehen vor dem Aus"

Klassik Open Air, Altstadtfest, Norisring oder Trempelmarkt sind in Nürnberg für dieses Jahr abgesagt. Und auch auf das Herbstvolksfest in gewohnter Form werden die Menschen verzichten müssen. Einige betroffene Schausteller wollen das nicht hinnehmen. "Für uns ist das nicht mehr tragbar", sagt Pascal Wunderle. Er spricht von einem faktischen "Berufsverbot" seit März, das die Schausteller ereilt habe.

Deshalb will er zusammen mit rund "20 bis 25" Mitstreitern gegen das Verbot von Großveranstaltungen, das bis Ende Oktober gilt, vor Gericht ziehen. "Unsere Berufsgruppe ist vom Aussterben bedroht, wir stehen vor dem Aus", sagt der Spross einer bekannten Nürnberger Schausteller-Familie. Wunderle verkauft normalerweise Schokofrüchte, glasiertes Obst oder gebrannte Nüsse, doch seit der Corona-Krise ist er zur Untätigkeit verurteilt.

Ein unverhältnismäßiges Verbot?

Wunderle und seine Mitstreiter halten das Verbot von Großveranstaltungen für unverhältnismäßig. "Für das Schausteller-Gewerbe gibt es besonders intensive Einschränkungen", kritisiert er. "Freizeitparks öffnen und Schwimmbäder sind offen. Nur Volksfeste sind verboten", zürnt er. Seiner Meinung nach ist es bereits fünf nach zwölf, er und seine Kollegen lebten von ihren Ersparnissen. Dabei sei eigentlich der Sommer dafür da, das Geld zu verdienen, fährt Wunderle fort.

Der Nürnberger Rechtsanwalt Arnd Bühner bestätigt, dass in der kommenden Woche in dieser Sache ein Eilantrag gestellt werden soll. Mit vergleichbaren Eilanträgen sind während der Pandemie auch die 800-Quadratmeter-Regel für Geschäfte oder die Öffnungszeiten in der Gastronomie gekippt worden. Hinter dem aktuellen Antrag stehen Veranstalter von Kirchweihen, Lieferanten und Standbetreiber. Laut Wunderle stammen etwa zehn davon aus Nürnberg, es sind auch Selbstständige aus Bamberg, Bayreuth und Niederbayern dabei.


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Der Süddeutsche Schaustellerverband, in dem viele Schausteller organisiert sind, hat mit dem Eilantrag nichts zu tun. Vertreter des Deutschen Schaustellerbundes, in dem etwa 5000 Betriebe organisiert sind, tagen aktuell in Berlin und beraten dort über den Umgang mit den Corona-Beschränkungen. Dem Vernehmen nach werden dort ebenfalls juristische Schritte gegen das Verbot von Großveranstaltungen vorbereitet, um gegen die "existenzielle Bedrohung" etwas zu unternehmen.

Innerhalb des Verbands schaut man durchaus neidisch nach Österreich oder Italien, wo die Fahrgeschäfte wieder in Betrieb seien.

Konzept bis ins kleinste Detail

Die Nürnberger Schausteller versuchen alles, um doch noch Buden am Volksfestplatz aufstellen zu können. Lorenz Kalb, Vorsitzender des Süddeutschen Schaustellerverbands, plant eine "Erlebnisgastronomie". "Sommer am Dutzendteich", so laute der Arbeitstitel eines geplanten temporären Freizeitparks, sagte Kalb unlängst gegenüber dieser Zeitung. Er soll während der Sommerferien angeboten werden, der Eintritt frei sein.

Das Angebot wäre laut Kalb angepasst an die Corona-Auflagen: Auf Partymusik und Spirituosen wird verzichtet, ebenso auf Großzelte und Maßkrüge. Die Straßen sind zwölf statt neun Meter breit. Zugangs- und Hygieneregeln gelten für jedes Geschäft. Kalb: "Wir haben ein Hygienekonzept bis ins kleinste Detail."


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