Verschärfte Maskenpflicht: Polizei verstärkt Kontrollen

18.10.2020, 05:53 Uhr
Bereits am Samstag waren zahlreiche Nürnberger in der Innenstadt mit Maske unterwegs.

© Roland Fengler, NNZ Bereits am Samstag waren zahlreiche Nürnberger in der Innenstadt mit Maske unterwegs.

Auf der Achse von der Kaiserburg, über den Hauptmarkt, den Hauptbahnhof und bis in die Südstadt hinein muss ab dem 17. Oktober jeder einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der sich in diesem Korridor aufhält. Schilder sollen auf die Pflicht hinweisen. Doch das alleine wird nicht ausreichen. Das Polizeipräsidium Mittelfranken kündigt an, in Nürnberg verstärkt zu kontrollieren. "Wir werden mit Augenmaß vorgehen", versichert Elke Schönwald, Leiterin der Polizeipressestelle.


Welche Maßnahmen gelten bei welchem Warnwert: Ein Überblick


Die Beamten ziehen jetzt am Anfang also nicht gleich den Block, um eine Anzeige aufzunehmen, wenn jemand in der Fußgängerzone keine Maske trägt. "Die Polizei wird die Leute erst einmal informieren und belehren." Ein Auge werde sie auch auf die Sperrzeiten werfen, ob Wirte sich daran halten. Für die ausgeweiteten Kontrollen werden "eigene Kräfte aus den Dienststellen" eingesetzt, aber auch unterstützende Einheiten etwa von der Bereitschaftspolizei, erklärt Schönwald.

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Verschärfte Vorgaben gibt es auch im Privaten. Schönwald: "Wir werden aber nicht von Tür zu Tür gehen und klingeln, um zu sehen, ob da auch nicht mehr als fünf Personen sind." Wenn die Polizei aber allerdings verständigt werde, etwa wegen Ruhestörung, gehe eine Streife dem wie gewohnt auch nach. Natürlich werde dann auch geguckt, ob eventuell ein Verstoß gegen die aktuellen Vorgaben mit Blick auf die Anzahl der Besucher vorliege. "Aufgrund der hohen Infektionszahlen, bitten wir die Bevölkerung um Mithilfe. Jeder kann hier seinen Beitrag für eine Verbesserung der Situation leisten."

Oberbürgermeister Marcus König will am Anfang den Ball flach halten: "Auch unser Kommunaler Außendienst wird unterwegs sein und auf die Leute zugehen, die keine Maske tragen, und sie bitten, doch eine aufzusetzen", sagt der OB auf Anfrage.

Wer aber absichtlich und wiederholt gegen die Regeln verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Im Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sind die Beträge festgeschrieben. Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht zum Beispiel werden 250 Euro fällig. Das gilt für Personen ab dem 14. Lebensjahr.

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