Verwirrung um Solarien: Was ist derzeit erlaubt?

15.4.2021, 09:12 Uhr
Der Solariumsbesuch war in Bayern aufgrund des Lockdowns lange nicht möglich. Seit Montag durften Sonnenstudios wieder - unter Einhaltung der Regelungen für den Einzelhandel - öffnen. 

© Felix Kästle, dpa Der Solariumsbesuch war in Bayern aufgrund des Lockdowns lange nicht möglich. Seit Montag durften Sonnenstudios wieder - unter Einhaltung der Regelungen für den Einzelhandel - öffnen. 

Bereits Anfang März, als Friseure, Nagel- und Kosmetikstudios nach Monaten des Lockdowns wieder öffnen durften, andere - wie Massagepraxen, Tattoostudios oder auch Solarien - aber nicht, war die Verwirrung und das Unverständnis groß: Besonders in Bezug auf Sonnenstudios waren die Regelungen unklar. In Nordrhein-Westfalen durften Solarien nach der ab 29. März in Kraft getretenen Coronaschutz-Verordnung vor rund zwei Wochen wieder ihre Pforten öffnen, in Bayern noch nicht.

Solarien als "Ladengeschäfte mit Kundenverkehr"

Hierzulande ist Sonnenstudios die Öffnung nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung grundsätzlich untersagt, da sie den "Ladengeschäften mit Kundenverkehr" zugeordnet werden. Für diese gelten aber nun seit Montag, den 12. April, neue Regelungen und auch Nürnbergs Solarien vermelden seitdem: "Wir haben wieder geöffnet"!


Bundesweite Notbremse: Was künftig gelten soll


Die Regelungen zur Öffnung orientieren sich wie bei anderen Geschäften am Inzidenzwert vor Ort. Da diese in Nürnberg aktuell den ersten Tag über 200 liegt und strengere Bestimmungen erst ab dem fünften Tag nach dreitägiger Überschreitung der 200-Marke greifen, dürfen auch Sonnenstudios aktuell unter dem Motto "Test & Meet" - wie es das Sunpoint Sonnenstudio und Solarium in der Ludwigstraße auf seiner Homepage benennt - öffnen.

Allerdings nur unter Vorlage eines negativen Coronatests (POC- und Selbsttests nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden), der Einhaltung aller geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen und nach vorheriger Terminvereinbarung für einen fest begrenzten Zeitraum - wie eine Sprecherin des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bestätigt. Sollte der Nürnberger Inzidenzwert weitere zwei Tage über dem Wert 200 liegen, wird Solarien wie auch weiteren Einzelhandelsgeschäften die Öffnung wieder untersagt.

"Testpflicht als Hindernis"

Die Geschäftsführerin Gabriele Sachl des Sonnenstudios SunCity Deluxe in Nürnberg Leonhard ist enttäuscht über die unklaren Regelungen: "Wir erhalten die Informationen, ob und wie wir öffnen dürfen oft auch erst in letzter Sekunde und müssen dann flexibel reagieren. Wir merken deutlich, dass die neue Testpflicht für die Kunden ein Hindernis ist und uns Umsatz kostet. Umso mehr freuen wir uns natürlich über jeden treuen Kunden, der mit negativem Test vorbeikommt."

Bei der Solarium-Betreiberin herrscht Unverständnis hinsichtlich der inkonsequenten Regelungen: Bis zum 16. Dezember durfte das Studio im letzten Jahr öffnen, damals seien beispielsweise Kosmetikstudios längst zu gewesen. "Jetzt ist es anders herum und ich kann diese Regelung nicht nachvollziehen. Wir haben keinen engen Kontakt mit dem Kunden: Der Kunde kommt herein, bekommt eine Kabine zugewiesen, bezahlt, geht alleine in seine Kabine und schaltet das Gerät auch selbst an. Im Anschluss an jeden Kundenbesuch werden die Kabinen desinfiziert."

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