Von Polizei verprügelt: Club-Fan erstreitet Schmerzensgeld

1.4.2016, 06:00 Uhr

Selten sind Fälle so gut dokumentiert wie dieser: Ein Beweissicherungstrupp der Polizei drehte am 21. April 2012 nach einem Heimspiel des 1. FC Nürnberg gegen den Hamburger SV Videos auf dem Max-Morlock-Platz vor dem Nürnberger Stadion. Die Aufnahmen wurden zum wichtigsten Beweismittel – erst in einem Verfahren vor dem Amtsgericht und dann in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht.

Zu sehen sind auf den Videos gut 40 Club-Fans, die teilweise die Kapuzen ihrer Pullis tief ins Gesicht gezogen haben und Schimpftiraden in Richtung der aufmarschierten Polizeikräfte skandieren. Die Stimmung ist aggressiv. Auf einmal eskaliert die Lage: Unter anderem ist dokumentiert, wie Polizisten mit Fäusten und Schlagstöcken auf Fans einschlagen. Auch ein Fansprecher, der sich schlichtend zwischen die Fronten stellt, bekommt erst einen Schlag und Pfefferspray ins Gesicht und – als er am Boden liegt – eine weitere Ladung Reizgas ab.

Polizisten kassierten jeweils Bewährungsstrafen

Zwei Polizisten wurden anschließend von einem Schöffengericht des Amtsgerichts wegen Körperverletzung im Amt zu acht beziehungsweise zwölf Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldauflage in Höhe von je 4000 Euro verurteilt. Eine Berufungskammer des Landgerichts und später das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigten das Urteil. Einer der Einsatzkräfte flog aus dem Polizeidienst, verlor seinen Beamtenstatus.

Nun machte der bei der Auseinandersetzung leicht verletzte Fanbetreuer vor einer Zivilkammer des Landgerichts Ansprüche auf Schadenersatz geltend. Seine Augen hätten sich nach dem Vorfall verschlechtert, er könne nur noch mit Brille lesen, so der Mittvierziger. Er glaubt, dass das Pfefferspray dafür verantwortlich ist. Außerdem habe er nach dem Vorfall ein Burn-out-Syndrom erlitten und könne seinen Beruf als CNC-Fräser nicht mehr ausüben. Die Vorfälle und die Gerichtsverfahren würden ihn bis heute belasten, so das Gewaltopfer, das von Rechtsanwalt Ralf Peisl vertreten wird. Er forderte zunächst 11.000 Euro.

Der Vertreter des Freistaates Bayern, Rechtsanwalt Frank Kroier, bezweifelte, dass es einen Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Problemen des Club-Fans und dem Vorfall im Jahr 2012 gibt. Dennoch bot er eine Zahlung, allerdings nicht in der geforderten Höhe, an. Nach Vermittlung der Vorsitzenden Richterin Brigitte Schmechtig-Wolf einigten sich die Streitparteien auf eine Summe von 4000 Euro für die erlittenen Schmerzen und Anwaltskosten. Beide Seiten möchten den Vergleich aber noch überdenken.