Wann gibt es in Bayern Hitzefrei - in der Schule und im Büro?

11.7.2023, 06:00 Uhr
Je höher die Temperaturen, desto stärker die Sehnsucht von Schülern und Arbeitnehmern nach der Befreiung aus überhitzten Büros und Klassenzimmern: Hitzefrei.

© dpa Je höher die Temperaturen, desto stärker die Sehnsucht von Schülern und Arbeitnehmern nach der Befreiung aus überhitzten Büros und Klassenzimmern: Hitzefrei.

Wann gibt es in bayerischen Schulen Hitzefrei?

Eine verbindliche Regel, ab welchen Temperaturen Hitzefrei gegeben wird, gibt es nicht. Das Kultusministerium überlässt es den jeweiligen Schulleitungen, wie sie bei sehr heißem Wetter verfahren. Schließlich bleibt es in Schulen mit dicken Mauern selbst bei 35 Grad noch angenehm kühl, während es woanders schon nicht mehr auszuhalten ist. Die Lösung der Schulleitung muss nicht immer hitzefrei sein: Manche Schulen verlegen den Unterricht in kühlere Räume oder gehen nach draußen.

Was ist mit Kindern, die Hitzefrei haben, deren Eltern aber nicht zuhause sind?

Die Betreuungszeiten sind einzuhalten - auch bei Hitzefrei. Wenn sich die Eltern bei einem früheren Unterrichtsschluss nicht um die Kinder kümmern können, müssen diese daher trotz hoher Temperaturen in der Schule bleiben. Einige Schulen informieren die Eltern bei Hitzefrei inzwischen bereits am Tag zuvor.

Auf der Arbeit gilt übrigens: Eltern, deren Kinder kurzfristig Hitzefrei bekommen, muss der Chef - vorausgesetzt es gibt keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit - freigeben.

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Gibt es auch im Büro Hitzefrei?

Unter Umständen ja! Die Arbeitsstättenrichtlinie schreibt spezielle Maßnahmen ab einer Raumtemperatur von 26 Grad vor, die das Arbeiten erträglich machen. Beispiele sind das Bereitstellen von kühleren Räumen oder Ventilatoren - und wenn gar nichts geht: Hitzefrei.

Ein Ratschlag für alle Chefs: Eine Runde Eis für alle soll dem Betriebsklima äußerst zuträglich sein. 

Wer weiter arbeiten muss: Hier gibt's Tipps, wie man die Hitze gut übersteht: 

Haben gesundheitlich Beeinträchtigte, Schwangere und Eltern im Sommer zusätzliche Rechte?

Ja! Auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ärztlich nachweisen können, dass sie bei hohen Temperaturen gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchten, muss besondere Rücksicht genommen werden. Kann eine erträgliche Raumtemperatur nicht eingehalten werden, bekommen sie Hitzefrei.

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