Ärgernis in Nürnberg

Wenn Anhänger wochenlang Parkplätze blockieren

18.6.2021, 06:42 Uhr
Fahrzeuge - wie etwa Anhänger - dürfen zwei Wochen im öffentlichen Raum abgestellt werden - die Stadt Nürnberg hat ein Auge darauf, dass dies auch eingehalten wird.

© Harald Sippel Fahrzeuge - wie etwa Anhänger - dürfen zwei Wochen im öffentlichen Raum abgestellt werden - die Stadt Nürnberg hat ein Auge darauf, dass dies auch eingehalten wird.

Platz ist knapp in der Stadt - ein Leser berichtet der Redaktion von einem Unternehmen, das "den raren Raum zum Parken für verkehrsfremde Zwecke missbraucht" und seinen Anhänger mit Werbebotschaften länger als zwei Wochen etwa am Kirchenweg oder an der Bucher Straße aufstellt.

Das Problem kennt auch das Liegenschaftsamt der Stadt. So sagt Stefan Bauer von der zuständigen Abteilung Sondernutzungen und Veranstaltungen: "Wir hatten in Nürnberg im vergangenen Jahr insgesamt 189 Fälle, in denen wir gegen unerlaubt zu Werbezwecken abgestellte Anhänger vorgegangen sind."


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Was ist hier gestattet, was ist verboten? Der stellvertretende Abteilungsleiter erläutert: "Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge - also auch Anhänger - 14 Tage lang an der Straße oder am Gehweg, wenn es dort erlaubt ist, abgestellt werden." Dies gilt auch für Anhänger mit Werbung, die allerdings in erster Linie für Lastenbeförderung genutzt werden. Stefan Bauer nennt ein Beispiel: "Das ist etwa der Anhänger vom Fliesenleger Meier, der damit sein Material transportiert und am Anhänger Werbung für sich macht."


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Wenn der Anhänger jedoch so umgebaut wurde, dass er unzweifelhaft keinerlei Lastenbeförderung mehr dienen kann, ist in der Regel von einer unerlaubte Sondernutzung auszugehen. Anhänger, die nur den Zweck der Werbung haben, dürfen nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden. Stefan Bauer nennt auch hier ein Beispiel: "Ein geparkter Anhänger hat die Aufschrift: Zum Gasthaus zur Sonne nach 300 Metern links abbiegen. Das ist eindeutig eine Sondernutzung."

Doch manchmal ist nicht ganz ersichtlich, ob ein Anhänger nur aus Werbegründen abgestellt wurde oder ob der Anhänger nicht vielleicht doch für den Transport genutzt wird: "Das ist oft umstritten." Aus derartigen Fällen wird dann oft ein Rechtsstreit, der mitunter erst vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München geklärt wird. Die Stadt scheue sich nicht, vors Gericht zu ziehen. "In den meisten Fällen wird vor Gericht unsere Rechtsauffassung gestützt", berichtet Bauer. Zudem geben die Gerichte mit ihren Entscheidungen wichtige Anhaltspunkte vor, ob es sich um Werbeanhänger handelt oder nicht.

"Die sind sehr findig"

Und auch der kommunale Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) ist hier aktiv, ergänzt Stefan Bauer: "Die sind sehr findig." Die Mitarbeiter haben geparkte Anhänger im Blick und fotografieren diese - um im Bedarfsfall beweisen zu können, wie lange diese Anhänger tatsächlich dort schon stehen. Bauer erklärt: "Durch eine Dokumentation des kommunalen Außendienstes kann in vielen Fällen anhand des Stands der Radmuttern und Ventile an den Reifen festgestellt werden, ob ein Anhänger über einen längeren Zeitraum nicht bewegt wurde. Dies spricht dann im Regelfall für einen Werbezweck."

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