Zoff um Parkplätze: Anwohner genervt von Transportern in Wohnvierteln

17.4.2021, 05:58 Uhr
Egal ob Lkw, Kleintransporter oder Wohnmobil: geparkte Großfahrzeuge sorgen für Unmut bei Anwohnern. 

© Eduard Weigert, NN Egal ob Lkw, Kleintransporter oder Wohnmobil: geparkte Großfahrzeuge sorgen für Unmut bei Anwohnern. 

Sie sind groß und breit, beanspruchen oft mehr als einen Parkplatz und versperren die Sicht. Letzteres kann sogar zum Sicherheitsrisiko werden – wenn Passanten den Verkehr nicht einsehen können, weil eine große Kiste den Blick auf die Straße einschränkt.

FDP-Stadtrat Ümit Sormaz ärgert sich darüber, dass manche dieser Fahrzeuge mit einem gültigen Bewohner-Parkausweis ausgestattet sind und fordert in einem Antrag, dass diese Berechtigungen künftig nicht mehr für Wohnmobile und Fahrzeuge, die vorwiegend für gewerbliche Zwecke vorgesehen sind, ausgestellt werden.


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Bau- und Planungsreferent Daniel Ulrich kennt die Problematik: Oft würden Mitarbeiter von Unternehmen aus der Logistik-Branche ihr Dienstfahrzeug, darunter oft Transporter vom Typ "Sprinter" mit nach Hause nehmen – praktisch für den Arbeitnehmer, der kein zusätzliches Fahrzeug braucht und günstig für den Unternehmer, der keine Stellplätze für seinen Fuhrpark vorhalten muss.


Anwohner genervt von geparkten Lkw


Ulrich, in dessen Zuständigkeit auch das städtische Verkehrsplanungsamt fällt, macht aber wenig Hoffnung: Aufgrund rechtlicher Vorhaben habe man keinerlei Handhabe. Bereits der frühere Oberbürgermeister Ulrich Maly und jetzt Oberbürgermeister Marcus König hätten sich beim Städtetag und auf Landes- und Bundesebene für eine Änderung eingesetzt – bislang vergeblich, berichtete er im Verkehrsausschuss. Dazu kommt, dass Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen als Pkw angemeldet werden können – und das trifft auf viele Transporter zu.

Zeitweise aussperren kann man laut Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur die richtig dicken Brummer: Lkw über 7,5 Tonner dürfen in reinen und allgemeinen Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen "nicht regelmäßig" abgestellt werden.

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