Zu viele Menschen: Tanzverbot unter der Theodor-Heuss-Brücke

18.9.2020, 12:39 Uhr
Zu viele Menschen: Tanzverbot unter der Theodor-Heuss-Brücke

© Foto: Peter Kunz

Abends sieht man im Bereich der Theodor-Heuss-Brücke Menschen jeden Alters entspannen, picknicken, Sport treiben oder einfach nur Frischluft und Sonne tanken. Seit Juli traf sich dort regelmäßig eine Gruppe von Salsa-Freunden, um unter der Brücke fast jeden Donnerstag in den Sonnenuntergang zu tanzen.

Im Laufe des Sommers kamen immer mehr Tänzer und Zuschauer zu den informellen Tanzabenden. Polizei und Ordnungsamt wurden auf die Situation aufmerksam – nicht nur wegen der Salsa-Tänzer, sondern weil Beschwerden von Bürgern eingingen, dass dort wilde Partys gefeiert werden. Es verdichtete sich der Verdacht, unter der Brücke fänden illegale Tanzveranstaltungen mit über 100 Teilnehmern, Musik- und Lichtanlage statt.


Bewegung in der Coronakrise: Das bieten Nürnberger Tanzschulen


Mehrmals griff die Polizei ein und erteilte Platzverweise. So etwas sei keine einfache Situation, sagt Polizeisprecherin Elke Schönwald: "Die Bürger haben einen hohen Anspruch an die Polizei, gerade jetzt, wo man vielleicht nicht einmal seine Oma besuchen darf, schauen die Leute sehr genau hin." Vor zwei Wochen gab es einen Platzverweis und letzte Woche erwartete die Tänzer bereits um 18 Uhr ein Mannschaftswagen der Polizei. Ihnen wurde das Tanzen "präventiv" untersagt.

Nicht genehmigungspflichtig?

"Wir wissen wirklich nicht, was wir machen sollen", sagt Franziska Löber, eine der Tänzerinnen. Auch sie hatte vor dem letzten Treffen extra beim Ordnungsamt angerufen, wo man ihr die Auskunft gab, man solle sich an die Auflagen halten, dann wäre das auch nicht genehmigungspflichtig. Die Beamten vor Ort beeindruckte das wenig, sie verwiesen auf die Anweisung ihrer Einsatzleitung und bestanden auf dem Platzverweis "zur Unterbindung einer Ordnungswidrigkeit".

Nur welche? Das fragen sich die Tänzer. Offensichtlich liegt das Treffen der Salsa-Freunde in einer tückischen rechtlichen Grauzone. Außer Zweifel steht, dass eine Disco-Veranstaltung mit DJ, Lichtanlage und für die Werbung betrieben wird, einer Genehmigung bedarf. Ebenso größere Treffen von Fremden, bei denen Abstände nicht eingehalten werden.

All das sei aber nicht der Fall bei ihnen, sagen die Tänzer. Die angebliche "Lichtanlage", die sie einige Male dabeihatten, sei lediglich eine LED-Lichterkette gewesen, sagen sie. Und die Musikanlage war eine tragbare Lautsprecherbox. Am gleichen Ort treffen sich ebenso regelmäßig und bisher unbehelligt Sportvereine und andere Tanzgruppen; es finden auch spontane Platzkonzerte statt, während Skater und Basketballspieler mit Musikberieselung sporteln.

"Wir sind bereit alle Auflagen zu erfüllen"

"Das ist lächerlich", findet deshalb Mahdi Koraizi, der die Boombox für den abgesagten Abend mitgebracht hatte. "Ich habe vier Tage rumtelefoniert, um das zu klären. Wir sind bereit, alle Auflagen zu erfüllen", betont er. Wilde Partys würden sie sicher nicht unter der Brücke veranstalten. "Wir sind alle schon etwas älter, jeder tanzt mit seinem Partner und Salsa kann man gar nicht tanzen, ohne den Abstand zwischen den Paaren einzuhalten. Wir machen uns doch die gleichen Sorgen um unsere Gesundheit und Familien", so Koraizi.

Deshalb habe man fremde Paare in den vergangenen Wochen auch weggeschickt. Klar ist: Einen eindeutigen Veranstalter gibt es nicht, die Gruppe verabredet sich über WhatsApp. Die berechtigte Frage, was nun erlaubt ist und was nicht, ist offenbar nicht einfach zu beantworten – und liegt letztlich frustrierend unklar für die Betroffenen im Ermessen der Behörden. "Die sollen uns sagen, welche Vorschriften wir einhalten sollen, dann sind wir da gerne dabei", beteuert Mahdi Koraizi.

"Klar ist Tanzen Sport. Und Sport darf man natürlich im Freien machen", erklärt Elke Schönwald von der Polizei. Regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen würden aber "nicht ohne Hygienekonzept gehen".

"Das ist keine Grauzone für uns", findet Claus Fleischmann vom Liegenschaftsamt. Die Regelung sei klar: Unzulässig oder eine genehmigungspflichtige Sondernutzung sei alles, "was über die übliche private Nutzung hinausgeht". Erlaubt ist jedem Bürger der Gemeingebrauch des öffentlichen Raums. Das ist wiederum ein recht schwammiger Begriff, den die Verwaltung "im Interesse der Allgemeinheit" auszulegen hat.

Die Polizei habe wohl eher wegen dem Infektionsschutz eingegriffen, vermutet Fleischmann. Davon wissen die Tänzer allerdings nichts. Koraizi: "Es ging da um die Lautstärke, wobei ich mich frage, wen wir dort gestört haben sollen."

Verwandte Themen