Zugeschlagen: Nürnberger Polizist wegen Körperverletzung verurteilt

7.2.2019, 19:11 Uhr

Schreie drangen aus dem Nachbarhaus – nur ein Streit oder hat jemand Hilfe nötig? Dennis G. (28) zögerte, um 21.47 Uhr rief er die Polizei. Zurückhaltung kann auch falsch sein, habe er gedacht, schildert er, wer weiß, ob jemand in Gefahr ist. An jenem 29. März 2018 war er in Nürnberg zu Besuch, die Familie räumte die Wohnung der Oma leer. Er, den die Karriere mittlerweile nach Gießen geführt hat, kam, um zu helfen. Seine Hilfsbereitschaft wurde ihm fast zum Verhängnis: Um 21.55 Uhr traf eine Polizeistreife mit zwei Beamten ein, Dennis G., im Polizeijargon "Mitteiler" genannt, wartete schon an der Ecke vor dem Haus auf die Einsatzkräfte. Auch G.s Mutter und seine Freundin standen dabei. 

"Ich konnte es nicht glauben", sagt die Mutter heute – abseits des Gerichtssaals, denn in der Verhandlung war ihre Zeugenaussage nicht gefragt: Einer der Polizisten unterstellte ihrem Sohn plötzlich Drogenmissbrauch. Dennis G. verneinte und erinnerte die Polizisten an den abgesetzten Notruf. Da schlug ihm der nun angeklagte Polizist mit der Faust gegen die Stirn. G. ging zu Boden, der Polizist drückte ihm ein Knie in den Rücken, schlug auf G.s Hinterkopf ein und drückte ihm einen Finger gegen das rechte Auge. Er hörte erst auf, als ein weiterer Streifenwagen eintraf.  Der Kollege des Prügel-Polizisten, so erinnert sich die Mutter, habe entsetzt gewirkt. Doch damit nicht genug: Als G. Anzeige erstattete, drehte der Polizist den Spieß um, machte das Opfer zum Täter und behauptete, Dennis G. habe ihn angegriffen. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft zunächst auch gegen Dennis G.

Private Probleme

Wie konnte es nur soweit kommen? Er hatte damals private Probleme, erklärt der Angeklagte und Verteidiger Alexander Horlamus ergänzt, dass der Polizist „überreagiert“ habe. Nach dem Motto schnelles Geständnis gegen Strafrabatt kommt es zur Prozessabsprache, der Polizist entschuldigt sich und der Geschädigte, der dem Beamten körperlich deutlich unterlegen ist, zeigt Größe und nimmt die Entschuldigung an. Er habe dem Ansehen der Polizei "immensen Schaden" zugefügt, hält Oberstaatsanwältin Gabriele Ebenhöch dem Polizisten vor – stellt fest, dass er disziplinarrechtlich noch einiges zu erwarten habe und verhehlt in ihrem Plädoyer nicht, welche Lawine hätte ins Rollen kommen können: Der Kollege, der an jenem Abend auch vor Ort war, hatte im Ermittlungsverfahren einige widersprüchliche Angaben gemacht – nach dem abgelegten Geständnis wurde er vor Gericht als Zeuge nicht mehr gehört. Doch natürlich, so Ebenhöch, lag eine Falschaussage "zum Greifen nahe". All dies ist spekulativ, doch fest steht, dass solch falsch verstandene Loyalität ein weiteres Strafverfahren gegen einen Polizisten bedeutet hätte.

4000 Euro Schmerzensgeld

Amtsrichterin Ines Track verhängt wegen Körperverletzung im Amt neun Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Bewährungsauflage muss der Polizist 4000 Euro an Dennis G. zahlen. Ein Pluspunkt, so heißt es in der Urteilsbegründung, sei, dass der geständige Angeklagte dem Polizei-Kollegen die Aussage erspart habe. "Völlig absurd" schüttelt Anwalt Ulrich Karl Benedum, er vertritt den Geschädigten, den Kopf. Sollte sich ein Polizist nicht der Wahrheit verpflichtet fühlen? Und Dennis G.? Er würde in einer ähnlichen Situation wohl wieder helfen, sagt er, der gesamten Polizei wolle er nicht misstrauen, doch Zweifel schwingen mit: Er sei ein unbescholtener, seriös auftretender Bürger. Ob einem Drogensüchtigen oder einem Punk wohl geglaubt worden wäre?