Beamter musste zur Waffe greifen

Burgthann: Autofahrer fährt Polizisten an und flüchtet

30.3.2022, 21:35 Uhr
Ein Polizist wurde bei einer Verkehrskontrolle am Mittwochnachmittag verletzt. 

© David Inderlied/dpa/Illustration Ein Polizist wurde bei einer Verkehrskontrolle am Mittwochnachmittag verletzt. 

Am Mittwochnachmittag kam es im Rahmen einer Verkehrskontrolle zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch. Der Fahrer eines Pkw hatte im Vorfeld einen Polizisten angefahren und ist dann geflüchtet.

Gegen 17:00 Uhr wollten Beamte der Polizeiinspektion Altdorf in der Dorfstraße in Grub, einem Gemeindeteil von Burgthann im Landkreis Nürnberger Land, einen Mini kontrollieren, der mit zwei Personen besetzt war. Die Kontrolle fand mittels eines zivilen Dienstfahrzeugs statt. Als der Beifahrer aus dem Pkw ausgestiegen war, fuhr der Mini direkt auf den Beamten zu und verletzte diesen am Bein. In diesem Zusammenhang kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde niemand verletzt.

Der Fahrer flüchtete in eine unbekannte Richtung. Zur Fahndung nach dem Flüchtigen wurden weitere Unterstützungskräfte benachbarter Dienststellen, der bayerischen Bereitschaftspolizei, des USK Mittelfranken und des Polizeipräsidiums Oberpfalz hinzugezogen.

Im Rahmen der Fahndung stellten Beamte den unbesetzten Mini am Bahnhof in Postbauer-Heng fest. Der Fahndungsradius wurde daher auf umliegende Bahnhöfe unter Hinzuziehung der Bundespolizei ausgeweitet.

Fahndung dauert noch an

Der Beamte der Polizeiinspektion Altdorf wurde zur Erstversorgung in ein Krankenhaus gebracht. Das genaue Verletzungsbild ist derzeit noch unklar. Die Fahndung nach dem flüchtigen Pkw-Fahrer dauerte am Mittwochabend immer noch an.

Die weiteren Ermittlungen zur Klärung des Tathergangs hat das Fachkommissariat der Schwabacher Kriminalpolizei in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth übernommen. Ein Sachverständiger wurde hinzugezogen. In diesem Zusammenhang wird wegen eines versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil des Polizeibeamten ermittelt. Die Ermittlungen zur Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs werden durch die Staatsanwaltschaft geführt.


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