Fahrgastrechte

Orkane überqueren Deutschland: Diese Rechte haben Bahn-Fahrer bei Verspätungen und Zugausfällen

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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17.2.2022, 07:02 Uhr
Bei Verspätung oder Zugausfall greifen die allgemeinen Fahrgastrechte.

© Moritz Frankenberg, dpa-tmn Bei Verspätung oder Zugausfall greifen die allgemeinen Fahrgastrechte.

Zu spät oder gar nicht bei der Arbeit, einen wichtigen Termin verpasst oder den Urlaubsstart vermiest - Gleich zwei Orkantiefe können in den nächsten Tagen in Deutschland für enorme Einschränkungen im Bahnverkehr sorgen. Trotz des Ärgernisses gibt es Möglichkeiten, zumindest einen Teil des Fahrpreises erstattet zu bekommen. Die Regelungen sind allerdings kompliziert. Hier erklären wir Ihnen, wie sie funktionieren.

Fahrgastrechte: Wann darf ich einen anderen Zug nutzen?

Durchkreuzen heftiger Wind oder andere Ausnahmewetterlagen die Pläne von Zugreisenden, genießen diese Fahrgastrechte. Bei Verspätungen sind Bahnunternehmen des Fern- und Nahverkehrs dann grundsätzlich dazu verpflichtet zu entschädigen.

Angesichts von Ausnahmewetterlagen gewährt die Deutsche Bahn oft zusätzlich Sonderkulanzen – auch im Falle des aktuellen Sturmtiefs "Xandra". Haben Fahrgäste ihre Reise im Fernverkehr für Donnerstag (17.02.2022) oder Freitag (18.02.2022) geplant, können sie ihr gebuchtes Ticket bereits ab Mittwoch (16.02.2022) bis einschließlich sieben Tage nach Störungsende flexibel nutzen oder kostenfrei stornieren. Sie können die Zugfahrt also früher antreten, auch eine eventuelle Zug- oder Tagesbindung ist aufgehoben.

Zug verspätet - Was gilt?

Zudem greifen bei Verspätung oder Zugausfall die allgemeinen Fahrgastrechte: Wenn Ihr Zug 20 Minuten oder mehr verspätet ist. Dann gilt die sogenannte Zugbindung nicht mehr und Sie können einen anderen Zug nehmen - auch wenn dieser teurer ist. Den Aufpreis müssen Sie allerdings zunächst selbst zahlen und bekommen ihn anschließend von der Bahn erstattet. Ein Beispiel: Wenn Ihr Regionalexpress 20 Minuten zu spät am Ziel ankommen würde, können Sie auf den ICE auf der selben Strecke umsteigen, müssen allerdings zunächst das ICE-Ticket selbst zahlen. Ausnahmen gelten bei stark ermäßigten Fahrkarten wie das "Schönes-Wochenende-Ticket", das "Quer-durchs-Land-Ticket" oder "Länder­Tickets", für die diese Regelung laut Bahn nicht gilt.

Ab einer Verspätung von 60 Minuten können Sie Ihr Ticket vor Fahrtbeginn kostenfrei zurückgeben.

Wann erhalte ich eine Entschädigung für eine Verspätung?

Erst dann, wenn Ihr Zug mit 60 Minuten Verspätung am Zielort eintrifft. Dann erhalten Sie 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Der Anspruch auf eine Entschädigung gilt auch dann, wenn die Verspätung durch mehrere Züge entsteht, Sie also beispielsweise Ihren Anschlusszug verpassen und durch das Warten auf die nächste Verbindung eine Stunde zu spät am Ziel ankommen. Wichtig dabei ist, dass Sie für Ihre Fahrt ein durchgängiges Ticket haben. Fahren Sie beispielsweise mit Ihrem VGN-Abo von Roth nach Nürnberg und von dort mit einem neuen Ticket weiter nach Würzburg, ist das keine durchgehende Verbindung.

Wo kann ich mir die Verspätung bestätigen lassen?

Das brauchen Sie gar nicht, denn die Abfahrt- und Ankunftszeiten sind bei der Bahn gespeichert. Wer aber lieber auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich die Verspätung beim Schaffner oder an einem Serviceschalter im Bahnhof auf dem Ticket bestätigen lassen.

Wie bekomme ich meine Erstattung?

Am einfachsten über das Formular des Servicecenters Fahrgastrechte, das Sie sich über diesen Link herunterladen können

Nachdem Sie es ausgefüllt haben, schicken Sie es zusammen mit dem Ticket, dessen Kopie oder einem Ausdruck Ihres Handytickets an Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main oder geben es in einem Reisezentrum im Bahnhof ab. Per Mail können Sie das Formular leider nicht senden.

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